Am 05.09.2007 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf für eine Veränderung des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Hierzu gab es eine entsprechende Pressemitteilung.
Mit diesem Entwurf soll erstmalig ein so genanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eingeführt werden. Auf diesem Konto erhält der Inhaber auf sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz von 985,15 Euro im Monat, unabhängig von der Herkunft des Geldes. Somit erhalten künftig auch Selbständige Pfändungsschutz für ihr Guthaben und jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Konto als P-Konto geführt wird. Zu erfüllende Unterhaltspflichten erhöhen diesen Basissockelsatz.
Grund für die Entscheidung des Bundeskabinetts ist, dass es nicht möchte, dass Menschen aufgrund von Verlust des Girokontos wegen Pfändung nicht mehr aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmen können. Ein Girokonto ist Vorraussetzung für einen Arbeitsplatz, denn Gehälter werden heute nur noch auf ein Konto überwiesen. Ist ein Konto erstmal gepfändet, muss ein Schuldner erst einmal Rechtschutz suchen, bis er wieder an sein Geld kommt, weil Gläubiger nicht selten unkooperativ sind – nicht zuletzt deshalb, weil dem Schuldner vor der Kontenpfändung schon einige Mahnschreiben zugegangen sind oder er sich nicht an Zahlungsvereinbarungen gehalten hat.
Ist das konto einmal gepfändet können laufende Verpflichtungen wie Miete, Stromkosten etc. nicht mehr bargeldlos beglichen werden. Um Pfändungsschutz für das Konto zu erreichen benötigt der Schuldner ein Gerichtsurteil und dieses erhält er nicht in kurzer Zeit. Diese Zeit reicht nicht aus, um die Verpflichtungen zeitgerecht einzulösen und es entstehen weitere Kosten wie Verzugszinsen und Mahnkosten.
Kündigungen von Girokonten wegen Zugriffen von Gläubigern werden mit der Einführung des Pfändungsschutzkontos künftig seltener vorkommen und dem Schuldner – egal ob Angestellter oder Selbständiger – verbleibt eine faire Chance weiterhin aktiv am Wirtschaftsleben teilzunehmen.
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