Kreditvergleich im Internet - Vorsicht vor Abzocke
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Verbraucherschützer warnen vor unseriösen Kreditangeboten

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Die Abzocke durch Ratenkredite und durch Nullprozent-Finanzierungen im Internet hat eine neue Dimension erreicht. Die neue Form der Abzocke besteht darin, dass sich die Anbieter von Krediten und Nullprozent-Finanzierung das Darlehen durch eine Restschuldversicherung absichern lassen. Versicherungen bewerben Restschuldversicherungen damit, dass sie im Fall des Todes des Kreditnehmers oder bei Arbeitslosigkeit die Rückzahlungen des Kredites übernehmen.

Bei der Vergabe von Nullprozent-Finanzierungen und Ratenkrediten bestehen viele Kreditgeber auf den Abschluss einer Restschuldversicherung. Eine Beratung des Kreditnehmers erfolgt laut Aussagen von Verbraucherschützern und Fachanwälten entweder nur unzureichend oder überhaupt nicht.

Kreditnehmer, denen der Abschluss einer Restschuldversicherung sinnvoll und nützlich erscheint, werden meist schlechte Konditionen angeboten. Für die Vermittlung einer Restschuldversicherung erhalten die Vermittler Provisionen bis zu 70 Prozent. An der Abzocke durch den Verkauf von Restschuldversicherungen, an welche die Vergabe einer Finanzierung gebunden ist, verdienen sowohl die Versicherer als auch die Bankmitarbeiter. Der Umsatz der Restschuldversicherer beträgt mittlerweile rund zehn Milliarden Euro jährlich. Die in der Police enthaltenen Leistungen sind in vielen Fällen nicht ausreichend. Die Übernahme der Restzahlungen für bestehende Finanzierungen und Ratenkredite wird von den Versicherern häufig verweigert.

Verbraucherschützer warnen vor Restschuldversicherung


In einer ZDF-Dokumentation wurde unter anderem das Beispiel eines 70 Jahre alten Mannes bekannt, der sich auf Ratenzahlung eine neue, behindertengerecht ausgestattete Küche gekauft hatte. Beim Abschluss der Restschuldversicherung machte der Mann die Verkäuferin darauf aufmerksam, dass eine Vorerkrankung bestehe. Die Verkäuferin versicherte dem Mann, dass dies kein Problem sei und dass die Versicherung im Todesfall die Rückzahlung des Kredites übernehme. Ein halbes Jahr später starb der Mann. Die Tochter berichtet, dass sie trotz der bestehenden Restschutzversicherung des verstorbenen Vaters aufgefordert wurde, den Kredit zurückzuzahlen. Die Leistungsverweigerung wurde von dem Versicherer damit begründet, dass der Vater an den Folgen der bereits bestehenden Erkrankung gestorben sei. Eine genaue Ermittlung der Todesursache oder eine Obduktion wurde nicht vorgenommen.

Die dubiosen RSV-Policen werden von Einzelhandelsunternehmen, beispielsweise von Möbelhäusern, Küchenstudios und Autohändlern ahnungslosen Kunden empfohlen. Ein weiteres Beispiel für die Abzocke durch die Vermittlung von RSV-Policen: Der Käufer eines Autos wird durch Krankheit zunächst für arbeitsunfähig erklärt. Die Restschuldversicherung springt ein und übernimmt für den zahlungsunfähigen Versicherten die Ratenzahlungen. Einige Zeit später wird dem Betroffenen von seinen Ärzten Berufsunfähigkeit bescheinigt. Die Folge ist, dass begründet wurde, dass der Versicherungsschutz nur für Arbeits- aber nicht für Berufsunfähigkeit zählt und somit wurden die Rückzahlungen gestrichen.

In der erwähnten Dokumentation kommen nicht nur Verbraucher, sondern auch ein Vermittler zu Wort. Dieser erzählt, dass er für die Vermittlung der Policen keine Schulung erhalten hatte. Der Insider gibt zudem offen vor laufender Kamera zu, dass er die meisten Kunden nicht über die Vertragsbedingungen informiert habe. Das einzige Ziel sei gewesen, einer möglichst großen Anzahl Kunden eine Restschutzversicherungs-Police zu vermitteln.

Die Betroffenen sind jedoch nicht unschuldig. Anstatt sich vor Abschluss der Restschuldversicherung umfassend zu informieren, haben sie sich auf die Aussagen der Verkäufer verlassen. Die meisten Opfer der Abzocke haben es versäumt, einen Blick ins Kleingedruckte der AGB des Versicherers zu werfen. Darin ist festgelegt, in welchen konkreten Fällen der Versicherer die Rückzahlung des Darlehens übernimmt. Dabei sollte es eine Selbstverständlichkeit für jeden Verbraucher sein, sich vor Abschluss eines Vertrages genau über den Inhalt und die Vertragsbedingungen zu informieren. Allerdings müssen die Bedingungen so formuliert sein, dass sie von den Verbrauchern verstanden werden.

Verbraucherschützer und Verbraucherverbände raten seit Jahren vom Abschluss von Restschuldversicherungen ab. Sie sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die von den Händlern angebotenen Policen überteuert sind und für die meisten Kunden keinerlei Nutzen bringen. Bei einem Anbieter sollte beispielsweise die Restschuldversicherung für ein Darlehen in Höhe von 57.000 Euro 10.000 Euro kosten. Auf dem freien Versicherungsmarkt wäre die Absicherung des Darlehens bereits für 341 Euro erhältlich gewesen.


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