Rücktransport notwendig oder sinnvoll - Unterschiede in den Tarifbedingungen
In den Policen zur Auslandsreisekrankenversicherung ist der Krankenrücktransport mitversichert. Dieser Krankenrücktransport kann lebensrettend sein und stellt somit einen elementaren Bestandteil einer Police dar.
Zu unterscheiden ist jedoch, ob der Rücktransport erstattet wird, wenn er
a) „medizinisch notwendig“ ist oder auch wenn er
b) „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ ist.
Medizinisch notwendig ist der Rücktransport, wenn die medizinische Versorgung im Gastland eindeutig nicht dem Standard des Heimatlandes genügen kann. Dabei wird unter Umständen konkret der Einzelfall geprüft, also welches Krankheitsbild genau vorliegt und ob die medizinische Unterversorgung des Landes bei diesem vorliegenden Krankheitsbild tatsächlich gegeben ist.
Auch gibt es in manchen Ländern vereinzelt sehr gute Krankenhäuser, z.B. in den Hauptstädten. Wer als Tourist und Privatpatient in einen solchen Krankenhaus liegt, das den geforderten medizinischen Standard genügen kann, ist ein Rücktransport nicht medizinisch notwendig.
Zudem ist der Standard der medizinischen Versorgung heute in vielen Urlaubsländern ganz allgemein so gut, dass die medizinische Notwendigkeit nur in wenigen Fällen gegeben ist.
Steht in den Policen jedoch, der Rücktransport müsse „medizinisch sinnvoll“ sein, dann spielt zudem eine Rolle, ob die Genesung in der gewohnten Umgebung, vielleicht im Kreise der Familie, schneller voranschreiten könnte. Auch Verständigungsschwierigkeiten, die durch fehlende Sprachkenntnisse gegeben sind, können hinderlich für die Genesung sein.
Wenn sich also zeigt, dass die Heilungschancen zu Hause besser wären, dann ist ein Rücktransport auch sinnvoll.
Vertretbar ist ein Rücktransport natürlich nur, wenn dem Patienten kein Schaden durch den Transport zugefügt wird, der Patient also auch „transportfähig“ ist.
In einigen Policen gibt es noch den Zusatz, dass der Rücktransport bei stationären Behandlungen dann möglich ist, wenn die Behandlung länger als 14 Tage dauern würde. Das ist besser als gar nichts, aber nicht ganz so gut wie die Formulierung „medizinisch sinnvoll“.
Wer also sagt, er möchte bei Krankheit auf keinen Fall im Gastland verweilen und dort behandelt werden, auch wenn dort der medizinische Standard noch so gut ist, sollte zwingend darauf achten, unter welchen Umständen der Versicherer einen Rücktransport ermöglicht.
Folgende Tarife einer Auslandsreisekrankenversicherung enthalten eine tarifliche Formulierung, die einen Rücktransport erleichtert möglich macht.
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