Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei Münzarten: reguläre Münzen, Gedenkmünzen und Sammelmünzen. Die Gold-Gedenkmünzen ist eine besondere Art der Gedenkmünzen. Die sind aber nicht unbedingt sehr teuer.
Die Gold Gedenkmünzen (auch die Gedenkmünzen) seien hoch begehrt und erleben seit 2003 ihre Renaissance, denn der Europarat hat am 8 Dezember 2003 das Verbot für Münzprägung der Gedenkmünzen tatsächlich aufgehoben. Dementsprechend dürfen seitdem 1. Januar 2004 alle Euro-Länder die Gedenkmünzen mit einem Nennwert in Höhe von zwei Euro prägen bzw. Vertreiben. Allerdings höchstens ein Mal im Jahr.
Einige Fakten über Gold Gedenkmünzen
Die Gedenkmünzen sind die besonderen Münzen, die als Zwischenstation zwischen den regulären und Sammelmünzen gelten. Von den regulären Münzen unterscheiden sie sich wohl kaum: das Revers sieht dem regulären Münzen absolut identisch aus. Den Unterschied mach der Avers aus: auf dem können viele unterschiedliche Motive abgebildet sein – dies variiert vom Land zu Land. Mal wiederspiegeln die Gold Gedenkmünzen diverse historische Ereignisse des jeweiligen Landes, mal ist die Prominenz abgelichtet, aber auch Flora und Fauna finden ihren Platz auf dem Avers der Gedenkmünzen. Der Fantasie sind tatsächlich keine Grenzen gesetzt, wahrscheinlich auch aus diesem Grunde seien die Gedenkmünzen sehr beliebt.
Die Gedenkmünzen darf man auf keinem Fall mit Jubiläumsmünzen verwechseln. Einem Numismatiker unterlaufen derartige Fehler in der Regel nicht. Ein Nominalwert der Jubiläumsmünzen sei in der Regel höher als 2, Euro und die Jubiläumsmünzen gelten offiziell als Sammelmünzen. Dementsprechend sind diese aus den Edelmetallen, aus Gold, geprägt und werden entweder besonderen Ereignissen oder auch den sehr wichtigen Personen (V. I. P.) gewidmet.
Die allgemeinen Beschränkungen
Wie oben bereits erwähnt, gibt es spezielle Regeln und Verordnungen, die die Prägung der Gold Gedenkmünzen bis dato einschränken.
• Jeder Staat darf nur eine einzige Serie der Gedenkmünzen pro Jahr prägen. In der Regel. Aber bekanntlich gibt es immer wieder eine Ausnahme. Eine solche Ausnahme stellen in diesem Fall die europaweit geltende Feiertagen oder Festlichkeiten dar, wie bspw. Die Prägung der Gedenkmünzen zum 50-Jährigen Tag des Römer Vertrags. Auch im Jahre 2009 dürften die Eurostaaten eine Gedenkmünze prägen. Der relative Grund diesmal: 10 Jahre seit Euroeinführung.
• Die derartigen Serien dürfen ausschließlich von allen Eurostaaten geprägt werden.
• Der einzig zugelassene Nennwert bleibt weiterhin Zwei-Euro-Münze.
Abgesehen davon, dürfen die Gold Gedenkmünzen nur gemäß den speziellen Design-Standards produziert werden.
• Die nationalen Seiten der Gedenkmünzen müssen die 12 Sterne um das Abbild herum und auch das Erscheinungsjahr vorweisen.
• Auch der Name des Eurostaates sollte auf der nationalen Seite der Münze erfasst werden, allerdings darf dies auch als Abkürzung auftreten.
• Auf dem Avers darf der Name oder der Nennenswert der Gedenkmünze erfasst werden, denn die sind bereits auf Revers erschienen.
Die letzte Anmerkung zum Schluss: die Eurostaaten dürfen nicht mehr als 0,1% von allen Zwei-Euro-Münzen prägen, die von allen Eurostaaten bereits geprägt wurden.
Die kleinsten Gold Gedenkmünzen der Welt gelten unter den Numismatikern ein ein einzigartiges Geschenk, sowohl für sich selbst, als auch für die Angehörigen oder gute Freunde. Die Freundschaft ist goldwert, nicht wahr? Wahre Freundschaft ist hier: http://www.mdm.de/themen/kleinste-goldmuenzen
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