Zum allgemeinen Vergabeprozess eines Kredites gehört die obligatorische Bonitätsprüfung. Hierdurch wird der Antragssteller im Vorfeld „durchleuchtet“ um seine Eignung zu prüfen und das Risiko einer Nichtrückzahlung des Kredites bestmöglich auszuschließen. In diesem Zusammenhang verliert die traditionelle Form der Bonitätsprüfung durch einen persönlichen Sachbearbeiter immer mehr an Bedeutung. Heutzutage wird diese Variante immer stärker durch die weitaus wirtschaftlichere Anwendung des Scorings, auch als Kreditscoring bekannt, verdrängt. Durch das Scoring kann die Kreditwürdigkeit des Kunden entsprechend eines standardisierten Verfahrens in gewissen Ausmaßen automatisiert werden. Bei dieser Prozedur werden einige Merkmale der Antragssteller durch ein Punktesystem bewertet, zu diesen Merkmalen gehören beispielsweise „Wohnort“, „Beruf“, „Sicherheit“, die Einhaltung der bisherigen Zahlungspflichten, etc. Die unterschiedlichen Punkteanzahlen werden anschließend gewichtet und zu einer Bonitätsnote hochgerechnet, die ausschlaggebend für die Kreditvergabe ist. Die Einführung des Kreditscoring soll es ermöglichen eventuelle Risiken bereits im Vorfeld auszuschließen indem jeder Kunde einer objektiven Prüfung, die einer statistischen Methodik folgt, unterzogen wird. Deshalb ist eine möglichst gute und realitätsgetreue Projizierung der Ist Situation des Antragsstellers auf das Scoring Modell eine wesentliche Grundlage.
Das Scoring wird von Kreditinstituten in der Regel bei der Vergabe von Raten- oder Kleinkrediten angewandt. Die Banken stützen sich dabei normalerweise auf die Resultate der Bonitätsprüfung, zusätzliche Absicherungen werden deshalb nicht verlangt.
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