Das Zinsniveau bewegt sich bereits seit längerer Zeit auf einem sehr niedrigen Level. Das hat für den Kreditsuchenden den Vorteil, dass die Kosten, die für das Aufnehmen einer Darlehenssumme, deutlich geringer ausfallen als bei hohem Zinsniveau. Gerade langfristige Finanzierungen wie Baudarlehen sind mit einer Zinsbindungsfrist versehen. Sie beläuft sich in der Regel auf 10 bis 15 Jahre. Innerhalb dieser Zeit ist der Zins festgeschrieben. Das heißt, er unterliegt nicht den Schwankungen am Finanzmarkt. Dies hat den Vorteil, sollte der Zins in die Höhe schießen, profitiert der Darlehensnehmer immer noch von dem niedrigen Zinssatz, der zur Zeit des Vertragsabschlusses galt. Würde der Zins allerdings noch weiter sinken, hätte auch das keine Auswirkung auf den Zinssatz. Nach Ablauf der Zinsbindung hat der Schuldner die Möglichkeit, eine Umschuldung vorzunehmen. Allerdings kann er auch eine Anschlussfinanzierung bei der bisherigen Bank abschließen.
Keine Bank möchte ihre Kunden verlieren. Daher wehren sich viele Banken dagegen, dass ihre Kreditkunden eine Umschuldung zu einer anderen Bank durchführen möchten. So versuchen sie, die Kreditnehmer mit entsprechenden Behauptungen davon abzubringen. Eine Umschuldung sei zu teuer, zu kompliziert. Doch genau das Gegenteil ist der Fall. Um zu einer optimalen Finanzierung zu kommen, sind letztendlich nur drei Schritte nötig. Um die passende Möglichkeit zur Umschuldung zu finden, sollte der Kreditnehmer verschiedene Finanzierungsangebote einholen. Diese Angebote sind sowohl kostenlos als auch unverbindlich. Hat er sich für ein bestimmtes Angebot zur Umschuldung entschieden, müssen in der Regel neben dem eigentlichen Darlehensvertrag nur noch die Unterlagen, die für die Abtretung der Grundschuld erforderlich sind, unterschrieben werden. In vielen Fällen werden die Abtretung und die Auszahlung von den Banken untereinander geregelt, so dass der Darlehensnehmer sich völlig entspannt zurücklehnen kann und andere die Arbeit übernehmen.
Einige Banken vereinbaren mit ihren Darlehenskunden eine Zinsbindungsfrist, die über einem Zeitraum von 10 Jahren liegt. Doch auch in diesem Fall kann der Darlehensnehmer beruhigt sein. § 489 I Nr. 3 BGB schreibt vor, dass Darlehensnehmer grundsätzlich das Recht haben, bereits nach 10 Jahren ihr Darlehen ganz oder teilweise mit einer Frist von 6 Monaten zurückzuzahlen. Bevor eine Umschuldung aber vorgenommen werden kann, sollte der Kreditnehmer unbedingt die Kündigungsfristen des noch laufenden Darlehens beachten. Denn auch wenn die Zinsbindungsfrist ausläuft, bedeutet dies nicht, dass damit auch automatisch der Darlehensvertrag endet!