Als Handynutzer hat man es nicht immer leicht. Das Nutzer von Computern ein gefundenes Opfer von Hacker-Angriffen aller Art sind, ist ja schon länger bekannt. Egal ob Viren, Trojaner, Spam oder Phishingangriffe, als PC-Nutzer muss man auf der Hut sein. Aber auch Handynutzer sind nicht immer gegen derlei Betrügereien geschützt. Da hat man als Kunde beispielsweise gerade einen neuen Prepaid-Tarif gefunden mir dem sich monatlich eine Menge sparen lässt, da bekommt man von dubiosen Anbietern Werbe-SMS geschickt. Was sollte man also tun, wenn man unablässig mit Werbung auf dem Handy bombardiert wird?
Regel Nummer eins: Auf keinen Fall auf die Werbebotschaften antworten. Wer dies tut, läuft Gefahr danach noch mehr Werbung zu bekommen. Denn während die meisten Werbe-SMS nach dem Gießkannenprinzip ungezielt an willkürliche Handynummern geschickt werden, weiß der Versender bei einer Antwort des Nutzers, dass die Nummer tatsächlich aktiv genutzt wird. Und wenn er das einmal weiß, schickt er natürlich gezielt Werbung an diese Handynummern.
Statt zu antworten, sollten die Handyinhaber am besten die erhaltenen SMS auf dem Handy oder dem PC abspeichern – oder die Werbebotschaft notieren, um sie später als Beleg zu haben. Jedoch gestaltet sich ein gezieltes Vorgehen in den meisten Fällen relativ schwierig, da der Absender nicht klar aus der SMS hervorgeht. Falls jedoch ein bestimmtes Produkt mit Namen beworben wird, kann man als Kunde gegen den Hersteller gerichtliche Schritte einleiten.
Jedoch muss man als Verbraucher nicht verzagen, wenn der Absender nicht in der SMS genannt wird. Man kann sich an den Netzbetreiber wenden, denn der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass Handynutzer einen Anspruch darauf haben, dass die Telekommunikationsanbieter ihnen Auskunft über den Absender der unerwünschten Werbebotschaften geben – bis vor kurzem war dies nur den Verbraucherschutzverbänden möglich.
Wenn in den SMS eine Rückrufnummer, also z. B. eine kostenpflichtige 0900-Rückrufnummer angeben wird, muss man als Kunde nicht in jedem Fall die entstandenen Kosten bezahlen. Falls man die Nummer aus Unvorsichtigkeit gewählt hat, muss man die Gebühren nicht bezahlen. Außerdem ist es der Bundesnetzagentur möglich solche Nummern, die oft in Verbindung mit dubiosen Gewinnspielen auftauchen, zu sperren.
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