Jedem Unternehmer stellt sich irgendwann einmal die Frage, wie man konkret sicherstellen kann, nicht mit einer insolventen Gesellschaft irgendwelche Geschäfte zu machen. Die durchschnittliche Insolvenzquote bei deutschen Insolvenzen beträgt gerade einmal 3-5%. Das bedeutet im Klartext: Nach dem oftmals jahrelangen und sehr langwierigen Insolvenzverfahren erhält man für seine Dienstleistung oder Produkte nur 3-5% der Gesamtforderung! Zinsen gibt es nicht. Oftmals gibt es aber auch eine Nullinsolvenz, und es steht am Ende überhaupt keine Insolvenzmasse zur Verteilung zur Verfügung. Es besteht also die Gefahr eines existenzbedrohenden Verlustes.
Deshalb ist es besonders wichtig, seine Geschäftspartner regelmäßig auf Bonität und mögliche Insolvenzverfahren zu prüfen. Ebenso wichtig ist die Prüfung der Organe, also der oder des Geschäftsführers. Hatte er schon einmal eine Insolvenz? Gibt es in seinem Umfeld Konkurse? Wie seriös ist er?
Man müsste zu diesem Zweck eigentlich die Veröffentlichungen sämtlicher Amtsgerichte in Deutschland jeden Tag überprüfen, denn diese werden täglich in den lokalen Zeitungen publiziert. Ein unmögliches Unterfangen - und deshalb gibt es zu diesem Zweck spezialisierte Insolvenzregister im Internet. Insolvenzen werden erst sehr spät im deutschen Handelsregister veröffentlicht - nämlich erst, wenn die Insolvenz durchgeführt wurde, also wenn es schon zu spät ist. Auf das Handelsregister kann man also auch nicht bauen. Und auch tägliche Anrufe oder Anfragen beim Gericht werden kaum beantwortet werden.
Im Online-Insolvenzregister werden die Insolvenzverfahren an jedem Werktag aktualisiert. Man kann in diesen Online-Registern jeweils kostenlos Firmen suchen und prüfen, ob an irgedneinem Insolvenzgericht in Deutschland ein Insolvenzverfahren anhängig ist. Wenn dies der Fall ist, werden die Daten und die Adresse des Insolvenzverwalters ausgegeben. Man kann somit direkt mit dem Insolvenzverwalter Kontakt aufnehmen und seine Forderung anmelden.
Allerdings gibt es auch einen Wermutstropfen: Viele Insolvenzverwalter beantworten keine Sachstandsanfragen, da sie dazu gesetzlich nicht verpflichtet sind. Das einzige, was man also mit dem Insolvenzverwalter zu tun hat, ist die Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle. Danach hört man meist erst wieder von der Insolvenz, wenn es an die Verteilung der Masse geht.
Wenn man Beratungabedarf hat, also Informationen über die rechtliche Situation und die eigenen Rechte und Pflichten als Gläubiger im Insolvenzverfahren benötigt, muss man also selbst einen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen und bezahlen, denn der Insolvenzverwalter wird keine Fragen beantworten.
Auch hier kann man das Internet zu Rate ziehen, denn die meisten Fachbegriffe des Insolvenzverfahrens werden auf Wikipedia erklärt. Für eine erste Recherche oder einen groben Überblick dürfte das genügen - allerdings sollte man, genau wie bei medizinischen Fragen, sich nicht auf eine eigene Online-Recherche verlassen, sondern einen Spezialisten zu Rate ziehen. Über das örtliche Insolvenzgericht oder die Rechtsanwaltskammer des Bundeslandes kann man eine Liste von auf Insolvenzrecht spezialisierten Anwälten beziehen.
Hat man kein Geld, kann man Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Allerdings sind leider wenige Anwälte gewillt, ein Mandat zu übernehmen, das auf Prozesskostenhilfe abgerechnet wird.
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