Sportbootführerschein (SBF) - Ausbildung und Prüfung
Zum Führen eines Sportbootes mit oder ohne Motor kann in Deutschland der Besitz eines entsprechenden Führerscheines notwendig sein. Welche Scheine gibt es und wie kann man sie erwerben?
Die fünf wesentlichen Führerscheine zum Führen von Sportbooten sind der Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen), der Sportbootführerschein See (SBF See), der Sportküstenschifferschein (SKS), der Sportseeschifferschein (SSS) und der Sporthochseeschifferschein (SHS).
Den SBF Binnen gibt es in drei Ausprägungen: Motor, Segel und Surfbrett. Auf deutschen Binnengewässern benötigt man zum Führen eines Sportbootes mit Motor >5PS immer den SBF Binnen (Motor). Für Segelboote gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. In Berlin ist der SBF Binnen (Segel) Pflicht. Ohne diesen Schein wird man jedoch überall Schwierigkeiten haben, ein Boot zu mieten. Eine wesentliche Ausnahme ist der Bodensee: Hier wird das Bodensee-Schifferpatent verlangt.
Die Prüfung zum SBF Binnen besteht aus einem Theorie- und einem Praxis-Teil. Für die Theorie-Prüfung sind die Fragenkataloge bekannt und können zum Lernen verwendet werden. Die Praxis-Prüfung erfordert in der Regel für den Segel-Teil größeren Aufwand als für Motor, da die Manöver (Wende, Halse, Boje über Bord, Anlegen am Boot u.a.) mehr Übung erfordern.
Der SFB See besteht aus einer Theorie- und Praxis-Prüfung. Die Praxisprüfung kann auf einem Motor-Boot auch auf Binnengewässern abgelegt werden. Segel-Kenntnisse müssen zum SBF See nicht nachgewiesen werden. Um sicher Fahrzeuge auf Küstengewässern führen zu können, genügen die Kenntnisse des SBF See in der Regel nicht. Dazu ist mindestens der SKS notwendig.
Da sich Prüfungsinhalte von SBF See und SBF Binnen, bzw. SBF Binnen (Segel) und SBF Binnen (Motor) stark überschneiden, ist es sehr sinnvoll alle Scheine in einer Ausbildung zu erwerben. Die Ausbildungen zum SKS, SSS und SHS werden sinnvollerweise bei Bedarf später ergänzt.
Grob gesprochen berechtigt der SKS zum Führen bestimmter Sportboote in Küstengewässern bis 12 Seemeilen Landentfernung, der SSS bis zu 30 Seemeilen Landentfernung und auf einigen Meeren vollständig (z.B. Nordsee, Ostsee), der SHS zur weltweiten Fahrt. Für alle Scheine muss jeweils eine Theorie- und Praxisprüfung abgelegt werden. Für SSS und SHS wird zusätzlich der Nachweis von Seemeilen verlangt.
Neben den oben beschriebenen amtlichen deutschen Befähigungsnachweisen können Vercharterer zusätzliche fachspezifische Nachweise verlangen, z.B. Sprechfunkzeugnisse, Fachkundenachweise für Seenotrettungsmittel oder das Radarpatent. Lokale Führerscheine (kroatischer Bootsführerschein) sind bei Vorlage ausreichender deutscher Nachweise in der Regel nicht erforderlich. Wird darauf bestanden und eine kostenpflichtige Kurzschulung angeboten, könnte es sich um Abzocke handeln. Sich rechtzeitig über die Voraussetzungen zu informieren ist daher sicherlich immer eine gute Idee.
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