Eine Studienreise kann auch als Bildungsurlaub anerkannt werden
Für Studienreisen gibt es drei Definitionen: Im schulisch-universitären Bereich bezeichnet man diese Art von Reise auch als Exkursion oder Klassenfahrt. Im modernen Sinn bedeutet Studienreise aber auch dass der Urlauber in deren Rahmen versucht Menschen und Kultur des Landes, das er besucht besser kennenzulernen und auch zu verstehen. Früher verstand man indes unter diesem Begriff auch eine Forschungsreise. Die Studienreisen im eigentlichen Sinn können aber auch als Bildungsurlaub anerkannt werden. Derartige Bildungsangelegenheiten sind Ländersache. Aus diesem Grund gibt es allerdings für die Anerkennung einer Studienreise als Bildungsurlaub keine bundeseinheitliche Regelung. So besteht kein Recht auf Bildungsurlaub in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen. Wie der Bildungsurlaub, definieren sich Studienreisen damit, dass es sich hier um eine Weiterbildung handelt, die ein Arbeitnehmer außerhalb des Berufsalltags erreichen kann. Durchaus hilfreich sein können Belege über eine derartige Reise für Bewerber auf einen Job sein, der auch beinhaltet, dass er sich längere Zeit im Ausland aufhält, vorzugsweise in dem Land natürlich, über das er sich im Rahmen von einer Studienreise näher informiert hat. Derartige Reisen kann man im Übrigen auch steuerlich geltend machen. In diesem Fall ist für das Finanzamt aber eine gesonderte Bescheinigung nötig, die der Veranstalter auf Wunsch jedoch jederzeit ausstellt. Abgesetzt werden können Studienreisen als Werbungskosten. Und zwar dann, wenn sie beruflich veranlasst sind. Dabei muss aber eindeutig hervorgehen, dass das touristische Interesse nur eine untergeordnete Rolle gespielt hat. In der Praxis ist es jedoch so, dass je weiter die Reise weg ging, desto genauer darf und wird das Finanzamt die beruflichen Gründe prüfen.
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