Förderung der Berufsrückkehr
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Förderung der Berufsrückkehr durch die Arbeitsagentur

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Förderung der Berufsrückkehr durch die Arbeitsagentur

Als Berufsrückkehrer oder Berufsrückkehrerin können Sie das gesamte Angebot von Beratungs‑ und Förderungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit nutzen, sofern Sie dafür die individuellen Förderungsvoraussetzungen erfüllen. Dies wird in jedem Einzelfall geprüft. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf bestimmte Förderleistungen.

In allen Agenturen für Arbeit gibt es hauptamtliche Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt als Ansprechpartner. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem Beratungen zu Fragen der beruflichen Ausbildung, des beruflichen Einstiegs, der Wiedereingliederung nach der Familienphase sowie Fragen hinsichtlich einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung.

Zunächst sollten Sie telefonisch einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch vereinbaren. Um die begrenzt zur Verfügung stehende Zeit optimal zu nutzen, sollten Sie sich gut auf das Gespräch vorbereiten. Viele Arbeitsagenturen werden Ihnen im Vorfeld einen Fragebogen zusenden, den Sie sehr sorgfältig ausfüllen sollten.

Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen

Mit der Vorschrift im § 77 des SGB Ⅲ wird grundsätzlich die Notwendigkeit einer Weiterbildung für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen anerkannt, die zwar einen Berufsabschluss haben, eine entsprechende Beschäftigung jedoch voraussichtlich nicht mehr ausüben können, weil sie mehr als vier Jahre lang eine an  oder ungelernte Tätigkeit ausgeübt haben.

Aus dieser Regelung darf nicht der Schluss gezogen werden, dass Sie in jedem Fall eine Förderung erhalten, wenn mit der Weiterbildungsmaßnahme Ihre Qualifikation angepasst werden kann. Vielmehr ist vorher in einem Beratungsgespräch mit der Vermittlungsfachkraft zu klären, ob die Weiterbildung arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig und die einzige Möglichkeit ist, eine dauerhafte Eingliederung in Beschäftigung zu erreichen.

Grundsätzlich gilt, dass die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung von der Agentur für Arbeit gefördert werden kann, wenn die Weiterbildungsmaßnahme vorher zertifiziert wurde, der Teilnehmer oder die Teilnehmerin die individuellen Förderungsvoraussetzungen erfüllt und ein Bildungsgutschein ausgegeben wurde.

Ob eine Maßnahme zertifiziert ist, erfahren Sie vom Bildungsträger oder über die Weiterbildungsdatenbank KURSNET in der Arbeitsagentur. Die Maßnahmen, die bei Campus Berlin angeboten werden, sind fast alle zertifiziert. Mit dem Bildungsgutschein wird die Übernahme der Weiterbildungskosten zugesichert. Er kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden. Innerhalb der Gültigkeitsdauer des Bildungsgutscheines können Sie eine dem Bildungsgutschein entsprechende zugelassene Maßnahme auswählen.

Sind alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt, können von der Agentur für Arbeit Weiterbildungskosten, z. B. Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung sowie Kosten für Kinderbetreuung übernommen werden.

Weiterbildungsmaßnahmen für Berufsrückkehrer und Berufsrückkehrerinnen

Frauen und Männer, die ihre berufliche Tätigkeit wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen unterbrochen haben, können unabhängig von der Dauer der Unterbrechung an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, wenn sie die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen erfüllen.

Allgemeine Förderungsvoraussetzungen sind:

  • Notwendigkeit der Weiterbildung (berufliche Eingliederung bei Arbeitslosigkeit, Abwenden einer drohenden Arbeitslosigkeit, Teilnahme an einer Weiterbildung wegen fehlendem Berufsabschluss
  • Beratung durch die Agentur für Arbeit vor Beginn der Teilnahme
  • Maßnahme und Träger der ausgewählten Maßnahme sind zertifiziert

Sie müssen für die Maßnahme geeignet sein. Die Fortbildung soll Ihnen realistische Chancen eröffnen, in angemessener Zeit wieder eine Beschäftigung zu finden.

Zertifizierte Fördermaßnahmen müssen eines der folgenden Ziele erfüllen:

  • Erhaltung, Erweiterung oder Anpassung bereits vorhandener Kenntnisse
  • Vermittlung eines bisher fehlenden Abschlusses
  • Befähigung zur Beschäftigung in einem anderen Tätigkeitsfeld, wenn beispielsweise der erlernte Beruf am Markt nicht mehr benötigt wird

Das knappe Budget der Arbeitsagenturen erlaubt leider nicht, jedem die gewünschte Weiterbildung zu ermöglichen. Daher geht bei der Förderung von Weiterbildungen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt der Trend eindeutig zu kürzeren Maßnahmen, die sechs Monate nicht wesentlich überschreiten. Dazu zählen beispielsweise Gruppenschulungen, betriebliche Einzelschulungen (ähnlich wie eine betriebliche Ausbildung) oder Fernlerngänge. Viele Weiterbildungen können auch halbtags absolviert werden. In Zukunft kann außerdem davon ausgegangen werden, dass kostengünstigere E-Learning  und Fernlernmaßnahmen bevorzugt gefördert werden.

Bei der Zusage einer Weiterbildungsförderung spielt die Erfüllung Ihrer objektiven Förderungsvoraussetzungen die maßgebliche Rolle. Aber auch Ihre persönliche Motivation geht in die Bewertung mit ein. So kann ein/e engagierte/r Beratungskunde/-in, der/die sich mit einer gezielten Weiterentwicklung seiner/ihrer Fähigkeiten deutlich erhöhte Chancen auf dem Arbeitsmarkt verschaffen möchte, immer besser überzeugen, als jemand, der nicht so wirklich weiss, was werden soll, und daher "irgendeine" Weiterbildung machen möchte.

Um während einer beruflichen Bildungsmaßnahme den Lebensunterhalt zu gewähren, kann die Arbeitsagentur Unterhaltsgeld zahlen, sofern Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Ist wegen fehlender Kinderbetreuung eine ganztägige Schulung nicht zumutbar, kann auch ein Teilunterhaltsgeld gezahlt werden. Neben den Kosten für die Maßnahme werden auch Fahrtkosten sowie teilweise auch Kinderbetreuungskosten übernommen. Alle Leistungen hängen aber davon ab, ob zum jeweiligen Zeitpunkt Mittel dafür zur Verfügung stehen.

Trainingsmaßnahmen zur Standortbestimmung

Bedürfen Sie nach einer Familienphase eines erneuten Berufswahlprozesses bzw. der Aktualisierung ihrer beruflichen Kenntnisse, tauchen meist viele Fragen auf: z. B., ob Sie sich für eine bestimmte Tätigkeit oder Weiterbildungsmaßnahme eigenen oder wie die Arbeitsplatzsuche gestaltet werden kann. Antworten können im Rahmen von Trainingsmaßnahmen bei verschiedenen Bildungsträgern sinnvoll erarbeitet werden. Es gibt außerdem die Möglichkeit, eine Trainingsmaßnahme in einem Betrieb durchzuführen, z. B. um ganz konkret die Eignung für eine bestimmte Tätigkeit festzustellen oder um notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten am Arbeitsplatz zu vermitteln.

Eine Trainingsmaßnahme darf bis zu einer Dauer von 12 Wochen gefördert werden. Es können Lehrgangskosten (nicht bei Maßnahmen in Betrieben), Fahrtkosten, Kosten für Arbeitskleidung, Unterbringungskosten und Kinderbetreuungskosten übernommen werden. Grundsätzlich kann eine Teilnahme nur gefördert werden, wenn die Maßnahme auf Vorschlag oder mit vorheriger Einwilligung der Agentur für Arbeit erfolgt.

Eingliederungszuschuss

Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmern/innen mit schwierigen Vermittlungsvoraussetzungen Zuschüsse zu den Gehaltszahlungen erhalten. Der Arbeitgeber muss bei der Agentur für Arbeit einen entsprechenden Antrag stellen. Es muss sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden handeln.

Es gibt noch eine ganze Reihe weiterer Maßnahmen, mit denen die Vermittlungschancen von Arbeitslosen verbessert werden können, die auch für Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrern von Interesse sein können. Weitere Informationen erhalten Sie in einem Beratungsgespräch.

Beratung und Vermittlung in der Agentur für Arbeit

Um sich über den Status der Berufsrückkehrer und Berufsrückkehrerinnen sowie Ihre beruflichen Möglichkeiten genauer zu informieren, sollten Sie ein Beratungsgespräch in Ihrer Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen.




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