Es gibt sehr verschiedene Arten von Hochzeiten, die sich über die Jahrhunderte und aus verschiedenen Begebenheiten heraus entwickelt haben. Zunächst einmal soll auf die Hochzeit im Mittelalter eingegangen werden, im Folgenden auf andere wichtige Zeitepochen und ihre typischen Ehen und Hochzeiten.
Im Mittelalter etablierten sich zunehmend die kirchlichen Trauungen, auch wenn diese längst nicht Pflicht waren und eher als Statussymbol für höhere Herrschaften angesehen wurden, die damit nicht nur ihren Wohlstand, sondern auch ihre Macht demonstrieren wollten. Besonders in den verschiedenen Adelsfamilien galten Hochzeiten vorrangig der Vermehrung der Machtposition und des Vermögens und wurden in erster Linie aus politischem Kalkül heraus geschlossen.
In diesen Kreisen galt die Ehe als gültig, wenn sie unter Zeugen vollzogen wart und es einen gültigen Ehevertrag gab, der nicht nur die Mitgift und den Witwensitz der Frau beinhaltete, sondern auch die Rechte und Pflichten der Ehepartner. Die Hauptpflicht der Frau bestand im Mittelalter darin, für gesunde männliche Nachkommen zu sorgen. Auch wurde von ihr absolute Treue zu ihrem Mann gefordert, sie war ihm Untertan. Der Mann hatte die Vormundschaft über die Frau, er musste für sie Sorge tragen mit dem ehelichen Vermögen, dessen alleiniger Verwalter er war.
Auch wurde sehr viel Wert auf eine standesgemäße, also adlige Eheschließung geachtet. Nach dem Ehegelöbnis von Mann und Frau, wurde die Frau in einem feierlichen Zug in das Haus des Mannes überführt, in dem man das Hochzeitsmahl abhielt und sich später ins Ehebett begab. Nach dem Vollzug der Ehe gab es vom Bräutigam die Morgengabe, als Geschenk an die Braut.
In den bäuerlichen Schichten gab es dagegen die Mundehe. Diese war mit einem Rechtsgeschäft vergleichbar, bei dem die Frau als Objekt von einer Familie an eine andere übergeben wurde. Auch konnten Bauern über ihre Knechte und Mägde bestimmen und sie in der so genannten Kebsehe nach ihrem Gutdünken verehelichen, da sie als Unfreie in dessen Besitz waren.
Die der unseren heutigen Eheform an ähnlichsten war die Konsensehe. Dies war eine rechtlich bindende, sozial absichernde und auf dem Konsens der beiden Ehepartner beruhende Ehe, die der beiderseitigen Einwilligung bedurfte. In dieser Eheform waren die beiden Partner nahezugleichberechtigt.
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