Jeder freut sich über eine Gehaltserhöhung oder auch die Auszahlung von Überstunden. Doch was bleibt von dem Zugewinn tatsächlich übrig? Die Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, anteilig vom Bruttoarbeitsentgeld des Arbeitnehmers Steuern an das Finanzamt abzuführen und Sozialabgaben zu leisten. Die Differenz von Bruttolohn und Pflicht-Abgaben ergibt dann das Netto-Entgeld, das der Angestellte ausbezahlt bekommt und worüber er frei verfügen kann. An das Finanzamt sind Lohnsteuern, das heißt eine Vorauszahlung der Einkommensteuer sowie der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zu zahlen. Die Höhe der Lohnsteuer ist von Familienstand und Steuerklasse abhängig. Zu diesen Abzügen kommen Sozialversicherungsbeiträge hinzu, die für den Arbeitnehmer eine gewisse soziale Sicherheit darstellen sollen. Dazu gehören neben Renten- und Krankenversicherung auch Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Um bei diesen vielen Abgaben nicht den Überblick zu verlieren, sollte sich jeder Arbeitnehmer einmal mit einem Brutto-Nettorechner auseinander setzten.
Brutto-Nettorechner erweisen sich als nützlich Möchte man sich nun ausrechnen, wie viel vom eigenen Lohn tatsächlich übrig bleibt, welchen Anteil vom Bruttoentgeld man also „bar auf die Hand“ bekommt, muss man alle oben genannten Punkte beachten. Um diese aufwändige Rechnung etwas zu erleichtern, werden im Internet verschiedene Brutto-Nettorechner zur Verfügung gestellt. Mit Hilfe dieser kleinen Anwendungen kommt man schnell zu einem realistischen Ergebnis, ohne sich selbst mit zu vielen Zahlen und Prozentsätzen zu konfrontieren. Angegeben werden müssen neben Steuerklasse und Kinderfreibeträgen auch Bundesland und eventuelle Kirchensteuerpflicht. Darüber hinaus sind die Art der Krankenversicherung und Jahresfreibeträge von Bedeutung, die zur Berechnung des Nettolohns unbedingt bekannt sein sollten. Haben Sie alle diese Daten parat, müssen sie nur noch in den Brutto-Nettorechner eingegeben werden und schon erhalten Sie einen realistischen Wert für Ihren Nettolohn.
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