Die Frührente in Verbindung mit einer Arbeitslosigkeit
Die Altersrente kommt erst mit dem Erreichen einer bestimmten Altersgrenze in Frage. Wer vorher arbeitslos wird, muss oft zwangsweise die Frührente in Anspruch nehmen - ob er die Frührente will oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
Wer die Grenze von 50+ erreicht hat und auf der Suche nach einer neuen beruflichen Aufgabe ist, wird oft herb enttäuscht. Nicht selten sind Vorgesetzte von Vorurteilen stark geprägt und ein Mitarbeiter der Generation 50+ wird gar nicht erst in Erwägung gezogen. So kommt es dann, dass kaum Vorstellungsgespräche zustande kommen und die Suche nach einem neuen Job zum Spiessrutenlaufen wird, das mit vielen Enttäuschungen verbunden ist. Das Arbeitslosengeld hilft zwar in der ersten Phase der Arbeitslosigkeit, ist aber zeitlich stark begrenzt. Läuft das Arbeitslosengeld eins dann aus, sehen sich viele Betroffene mit Hartz-IV konfrontiert und der Mut sinkt meist immer weiter ab.
Wer zur Generation 50+ gehört und dann das Arbeitslosengeld zwei bezieht, muss dem Jobcenter voll zur Verfügung stehen und sich weiter um eine neue berufliche Aufgabe bemühen. Grundsätzlich ist es dabei möglich, das Arbeitslosengeld zwei bis zum Erreichen der Altersgrenze für die Altersrente von 65 Jahren zu beziehen. Das Jobcenter hat allerdings die Möglichkeit, den Arbeitssuchenden zwangsweise in die Frührente zu schicken. Dies können die Behörden tun, sobald die Altersgrenze für die Frührente erreicht wurde. Das Arbeitnehmer durch die Inanspruchnahme der Frührente dabei Abschläge bei den Rentenzahlungen in Kauf nehmen müssen, ist für die Behörden irrelevant. Im Notfall kann das Jobcenter sogar den Rentenantrag im Namen des Arbeitssuchenden stellen. Diese Regelung kommt zustande, weil andere Leistungen wie beispielsweise das Krankentagegeld oder eben der Bezug einer Altersrente Vorrang vor den Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung haben.
Die unfreiwillige Frührente kann mit empfindlichen finanziellen Einbussen verbunden sein. Der eine oder andere der Generation 50+ sieht sich damit konfrontiert, dass die Träume eines angenehmen Ruhestandes wenige Jahre vor dem eigentlich geplanten Rentenalter platzen. Wer nicht genügend Geld in der Tasche hat, kann eben keine schönen Reisen mehr machen oder anderen Hobbys ohne weiteres nachgehen.
Wer eine Frührente in Anspruch nimmt oder nehmen muss, dem wird die Rente von Beginn an gekürzt. Die Kürzung umfasst 0,3% des monatlichen Betrages aus der Frührente. Wird also eine Altersrente zwangsweise um fünf Jahre vorgezogen, berechnet sich der Abschlag wie folgt: 60 Monate x 0,3 = 18%. Der Abschlag durch die Frührente kann also eine erhebliche finanzielle Einbusse im Alter darstellen. Da bleibt nur zu hoffen, dass man nicht in diesem Zeitraum arbeitslos wird und die wohlverdiente Altersrente massiv gekürzt werden muss.
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