Bei der Familie handelt es sich um eine engere Verwandtschaftsgruppe, welche durch eine Partnerschaft bzw. Hochzeit in einer Lebensgemeinschaft zusammenlebt. In der Regel bestehen Familien aus Eltern oder Erziehungsangehörigen und Kindern. Bei größeren Familien können auch enge Verwandte im gleichen Haushalt mitleben.
Eine Familie hat elementare soziale Funktionen, welche in erzieherische, wirtschaftliche und politische Funktion untergliedert werden. Bei der erzieherischen Funktion sollen vor allen Dingen bei Kindern und Säuglingen die Sozialisierung durch soziale Kontrollen erleichtert werden. Die Familie baut in diesem Fall ein wichtiges soziales Netzwerk auf, welches für die weitere Entwicklung, das Wachstum und die Geborgenheit zuständig ist. Ebenso ist die erzieherische Funktion für die Erlernung von Fertig- und Fähigkeiten sowie für die tägliche Motivation zuständig.
Bei dem wirtschaftlichen Faktor handelt es sich um eine ganz wesentliche Rolle, wenn es um materielle Dinge, wie Nahrung, Kleidung und den Wohnraum geht. Dieser Faktor dient vor allem zum Schutz und zur Fürsorge für Kinder und alten bzw. kranken Familienangehörigen.
Die politische Funktion dient in erster Linie der legitimen Platzierung in der Gesellschaft. Bei staatlichen Gesellschaften ist diese Form fast komplett erloschen, lediglich in der Oberschicht kommt diese Funktion noch vereinzelt zum Einsatz. Bei nichtstaatlichen Gesellschaften, wie Clans oder Sippen, ist diese Form gegenteilig sehr verbreitet.
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