Vermögenswirksame Leistung auch bei Berufsanfängern?
Auszubildende und Lehrlinge bekommen jährlich einen Zuschuss von Chef und Staat, also geschenktes Geld für die Berufsanfänger. Mehr Geld auf dem Konto, das wäre doch was, gerade für die Schulabgänger, die mit einem minimalen Lehrlingsgehalt haushalten müssten. Viele Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum Lehrlingsgehalt vermögenswirksame Leistungen. Muss der Mitarbeiter oder der Arbeitnehmer im Jahr weniger als 17.900 Euro versteuern, legt sogar Vater Staat noch eine Sparzulage drauf.
Im Übrigen zahlt der Staat die Sparzulage allen Beschäftigten, die im Jahr weniger als 17.900 Euro versteuern. Das Bruttoeinkommen kann daher deutlich höher sein, denn entscheidend ist das Gehalt nach Abzug aller Angaben, die durch die Arbeit entstehen. Beispiele hierfür wären: Fahrtkosten, Berufskleidung, Werkzeuge oder auch Bücher für die Berufsschule. Aber um die maximale Förderung vom Staat zu bekommen, können die Arbeitnehmer den Zuschuss vom Chef aufstocken. Der Arbeitgeber muss neben dem eigenen auch den Beitrag des Angestellten direkt überweisen, auf das vorher benannte Sparkonto.
Der Sparer allerdings muss den Zuschuss jedes Jahr wieder mit der Steuererklärung beantragen. Der Staat zahlt das Geld aber erst am Ende der siebenjährigen Sperrfrist. Zieht ein Anleger das Geld vorher ab, so erlischt auch der Anspruch auf den staatlichen Zuschuss. Aber eine Ausnahme gibt es. Bausparer dürfen vorher über das Geld verfügen, wenn sie es für Bau, Erwerb oder Ausbau beziehungsweise für eine Erweiterung oder Renovierung einer Immobilie hier in Deutschland verwenden.
Weitere Tipps und Informationen über unser Artikelverzeichnis gibt es hier. Die Sitemap listet alle Artikel im 0AM.de Artikelverzeichnis.
Im 0AM.de Artikelverzeichnis werden interessante Projekte im Rahmen eines Artikels vorgestellt, wie hier der Artikel über
`Vermögenswirksame Leistung auch bei Berufsanfängern?`, auch Sie können hier Autor werden und einen Artikel veröffentlichen lassen.