In der Steuererklärung kann der Arbeitnehmer bestimmte Ausgaben geltend machen und somit von der Steuer absetzen. Hierzu zählen zum Beispiel Sonderausgaben und Werbungskosten. Um das System zu erleichtern, wurden die Werbungskosten Pauschbeträge eingeführt. Das Einkommenssteuergesetz spricht auch von Arbeitnehmerpauschale. Die Sätze sind in §9 des Gesetzes geregelt. Liegen die tatsächlichen Aufwendungen unter den Pauschalbeträgen, kommen die höheren Pauschbeträge zur Geltung. Steuerrechner gibt es eine ganze Menge im Web, so auch z.B. einen Stromsteuer-Rechner.
Schuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer. Berechnet wird sie jedoch vom Arbeitgeber, der die Lohnsteuer auch einbehält und direkt an das Finanzamt abführt. Berechnet wird die Lohnsteuer auf Grundlage der Lohnsteuerklasse. Diese findet jeder Arbeitnehmer auf seiner Lohnsteuerkarte. Insgesamt gibt es sechs verschiedene Steuerklassen. Die Lohnsteuerklasse, und somit die Höhe der abzuführenden Lohnsteuer hängt von den Lebensumständen des Arbeitnehmers ab. Verheiratete werden anders behandelt als Alleinstehende. Auch Arbeitnehmer mit Kindern zahlen nicht den selben Lohnsteuersatz wie Arbeitnehmer ohne Kinder. Deshalb enthält die Lohnsteuerkarte unter anderem Informationen zum Wohnort, zum Geburtsdatum und Geschlecht, zum Familienstand und weist außerdem die Kinderfreibeträge aus. Die Lohnsteuerklasse ändert sich, wenn sich die Lebensumstände ändern. Wird ein Kind geboren, wird der Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte vermerkt. Sind beide Elternteile berufstätig, wird der Freibetrag entweder aufgeteilt oder unter bestimmten Umständen einem Elternteil zugewiesen.
Alle Informationen finden sich auch hierzu im Einkommensteuergesetz. Die Lohnsteuer wird erst ab einem gewissen Einkommen erhoben. Ein bestimmter Betrag ist also von der Lohnsteuer befreit. Der steuerfreie Betrag unterscheidet sich je nach Steuerklasse.
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