Um Kosten wie Papier, Druck oder Porto bei der Rechnungslegung zu sparen, gibt es als Alternative das eBilling. Die Formvorschriften des § 14 im Umsatzsteuergesetz (UStG) sind dabei den auf Papier geschriebenen Rechnungen gleich. Durch die qualifizierte digitale Signatur, die einer digitalen Unterschrift entspricht, wird die Authenzität und Unversehrtheit des digitalen Dokuments gewährleistet. Diese elektronische Signaturen sind der eigenhändigen Unterschrift weitgehend gleichgestellt. Mit einer solchen Unterschrift kann man den Unterzeichner einer elektronischem Rechnung identifizieren und sie kann nicht aufgrund mangelnder Rechtsgültigkeit oder wegen Unzulässigkeit als gesetzliches Beweismittel abgelehnt werden. Der Begriff „digitale Signatur“ bezeichnet eine Klasse von kryptografischen d.h. mathematischen Verfahren, während „elektronische Signatur“ ein rechtlicher Begriff ist. Im Paragraphen 126 BGB wird bestätigt, dass die Schriftform eines unterschriebenen Dokuments mit der qualifizierten Signatur und einem elektronischen Dokument ersetzt werden kann. Nach dem Signaturgesetz (SigG) gibt es verschiedene Arten von Signaturen. Eine einfache Signatur, eine fortgeschrittene Signatur und die qualifizierte elektronische Signatur gemäß. § 2 Nr. 4 SigG. Dabei wird die elektronische Signatur ausschließlich dem Unterzeichner zugeordnet und die beruht auf einen qualifizierten Zertifikat. Dieses wird nur von einem qualifizierten Zertifizierungsdienstanbieter (Trustcenter) ausgestellt. Weiterhin gibt es die qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung. Sie entspricht auch den Vorgaben des § 14 Abs. 4 Satz 2 UStG. Hinter der Anbieter-Akkreditierung verbirgt sich eine freiwillige Kontrolle des Zertifizierungsanbieters durch die Bundesnetzagentur. Die Rechnung kann mit einem Schreib – oder Tabellenkalkulationsprogramm erstellt werden. Mit Hilfe eines Kartenterminals, einer Smart Card und der dazu gehörenden Software, wird das Dokument durch die Eingabe einer PIN mit einer qualifizierten Signatur versehen. Da für die elektronische Übertragung von Rechnungsdaten verschiedene Datenformate und Übermittlungswege genutzt werden können, kommen in der Praxis verschiedene Signaturformate zum Einsatz. Ab der Version 4 des Adobe Acrobat, wird, bei der Verarbeitung von PDF-Dokumenten die Signatur direkt in das PDF-Dokument eingebettet. Um eine PDF Signatur zu erzeugen, muss der Benutzer nur ein Signaturfeld anklicken oder das Arcobat Signaturwerkzeug verwenden. Eine weiteres Format für den Datenaustausch zwischen verschiedenen Systemen in Geschäftsprozessen, stellt das XML (Extensible Markup Language) dar. Um dieses Datenformat zu verschlüsseln, verwendet man die XML-Signatur, die in das zu signierende Dokument eingebettet ist.
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