Im Rahmen einer jeden Baufinanzierung sollte der Einsatz der zinsgünstigen KfW-Förderdarlehen geprüft werden. Die Prüfung übernimmt im Normalfall der Bankberater. Doch meistens passiert dies nur auf Nachfrage des Kreditnehmers. Dies liegt daran, dass KfW-Förderdarlehen eine Form der so genannten Weiterleitungskredite darstellen. Dies bedeutet, dass die Finanzierungsmittel des Bundes über eine Bank zur Verfügung gestellt werden. Die Hausbank leitet also das Geld nur weiter und muss sich nicht selbst refinanzieren. Die Marge für die Bank wird von der KfW-Bank festgesetzt. Die Marge für die Bank ergibt sich aus dem Zinssatz, den der Kunde an die Bank bezahlt und dem Zinssatz, den die Hausbank an die KfW-Bank weiterleitet. In den vergangen Jahren lag die Marge der Banken bei den KfW-Förderdarlehen aus dem Bereich der Baufinanzierung bei ca. 0,65%. Die Bankmarge deckt im Normalfall nicht alle anfallenden Prozesskosten ab, die mit der Vergabe eines KfW-Förderdarlehens verbunden sind. So muss die Bank die Kosten für die Antragsprüfung, Vertragserstellung, Sicherheitenbestellung und Sicherheitenverwaltung übernehmen. Aus diesem Grund versuchen die meisten Banken die KfW-Förderdarlehen nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch in die Gesamtfinanzierung mit einzubeziehen. Nach Möglichkeit wird ebenfalls versucht den KfW-Anteil an der Gesamtfinanzierung so gering wie möglich zu halten, damit die Margen aus bankeigenen Darlehen durchgesetzt werden können. Jeder Kunde sollte daher bereits von Anfang an seinen Bankberater auf den Einsatz eines KfW-Förderdarlehens hinweisen. Die Qualität einer Beratung hängt auch davon ab, ob der Bankberater von sich aus den Einsatz von KfW-Förderdarlehen geprüft hat. Die meisten KfW-Darlehen liegen mit ihrer Verzinsung deutlich unter dem Marktniveau. Aus diesem Grund sind diese auch zu empfehlen.
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