Das Beamtendarlehen spezialisiert sich auf eine ganz bestimmte Berufsgruppe, wie der Name schon sagt: die Beamten.
Er wird explizit an Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst vergeben, sofern sie nicht älter als 58 Jahre sind, da es sich in der Regel um langfristig ausgerichtete Darlehen handelt.
Warum ein Darlehen?
Ein Darlehen kann aus vielen gründen bezogen werden. Zum Tilgen von Schulden, zum erfüllen lang gehegter Träume oder einfach weil Sie nicht mehr länger auf etwas warten wollen. Deshalb nutzen Sie doch mal als Beamter ihren Vorteil.
Was bringt mir der Beamtendarlehen?
Der Beamtendarlehen hat variable Laufzeiten
Möglichkeit der Sondertilgung
Absicherung bei Todesfall oder Arbeitsunfähigkeit
Günstige Zinskonditionen
Warum nur an Beamte?
Bedingt durch die hohe Arbeitsplatzsicherheit verfügen Beamte und Staatsangestellte über eine überdurchschnittliche Bonität. Das damit verbundene niedrige Kreditrisiko erlaubt es Banken, insbesondere Ratenkredite zu relativ günstigen Konditionen, insbesondere einem niedrigeren Zinssatz an dieser Kundengruppe heranzulegen.
Welche Vorraussetzungen brauche ich?
Sie müssen entweder Angestellter im Öffentlichen Dienst sein, Lehrer, Beamter, Polizeibeamter, Lehrer im Beamten Status, Berufssoldat, Richter, Postbote, Akademiker mit einer Festanstellung von mindestens 5 Jahren oder Pensionär sein.
Der Roll-over-Kredit:
Der Roll-over-Kredit ist eine häufig auf dem Euromarkt auftretende Finanzierungsform, die zumeist von Großunternehmen und Staaten in Anspruch genommen wird.
Bei einem Roll-over-Kredit wird der Zinssatz nicht, wie bei anderen Kreditformen, für einen über mehrere Jahre dauernden Zeitraum festgeschrieben, sondern in relativ kurzen, vertraglich festgelegten Abständen von ca. 3-6 Monaten, neu angepasst. Man bezieht sich bei der Neufestlegung auf die üblichen Indizes, wie z.B. den Libor oder Euribor.
Beim Roll-over-Kredit besteht der Zinssatz aus zwei Komponenten: dem Referenzzins und einem „Spread“ oder „Marge“ genannten Aufschlag. Dieser hängt in seiner Höhe vornehmlich von der Bonität des Kreditnehmers ab.
Was ist eine Stundung:
Unter Stundung versteht man die temporäre Aussetzung der vereinbarten monatlichen Rückzahlungen des Schuldners an seinen Gläubiger in gegenseitigem Einvernehmen. Zu einer Stundung kann es kommen, wenn der Schuldner für einen bestimmten Zeitraum nicht in der Lage ist, seine Zahlungen zu leisten, jedoch dem Schuldner glaubhaft versichern kann, die Schuld zu einem späteren Zeitpunkt ausgleichen zu können. Die Gewährung einer Stundung liegt im Ermessen des Gläubigers und beruht auf Kulanz und gutem Willen.
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