Eine Vielzahl von Zahlungsarten im Onlineshop - Erfolg und Verhängnis zu gleich
Ein Onlineshop muss möglichst viele Zahlungsarten haben, um seriös zu wirken. Denn betrachtet man bekannte und vor allem anerkannte Shops im Internet wie Amazon oder Redcoon, ist die Auswahl von Lastschrift, Rechnung, Kreditkarte, Paypal und Sofortüberweisung im Bereich der Zahlungsalternativen vielseitig. Nach und nach sind dann mittelgroße Webshops nachgezogen und so langsam wagen sich auch die "Kleinen" in dieses Terrain. Doch gerade bei den kleinen Unternehmen, die den Onlineshop als alternativen Vertriebskanal mehr und mehr für sich entdecken, lauert verstärkt die Gefahr des Betrugs, wie das Beispiel des Weingutes Mathy-Schanz zeigt.
Das Weingut Mathy-Schanz ist ein kleines Familienweingut von der Mittelmosel und stellt in zweiter Generation, eigenen Moselwein her. Dessen Moselwein wurde bis vor Kurzem nur durch den lange praktizierten und konventionellen Vertriebsweg verkauft, sprich persönliche Weinlieferung mit dem eigenen Transporter oder die direkte Abnahme am Hof des Weingutes. Meistens wurde der Moselwein bar bezahlt oder durch schon lange bestehende Kunden auf Rechnung überwiesen. Doch auch das Weingut Mathy-Schanz hat mit dem Wechsel der Generation erkannt, dass das Internet einen völlig neuen Markt offenbart und so die Entscheidung getroffen wurde einen eigenen Weinshop zu etablieren, in dem ausschließlich der eigene Moselwein verkauft wird. Nach erfolgreicher Umsetzung, wurde der Weinshop mit dem Sortiment aus Weißwein, Rotwein und Perlwein bestückt und ging Mitte 2012 online. Natürlich konnte der Weinshop nicht mit Hawesko & Co mithalten, fand jedoch eine Nische speziell für Moselwein, der direkt vom Winzer stammt und konnte so nach und nach einen kleinen Kundenstamm aufbauen. Anfangs bot der Weinshop als Zahlungsmöglichkeiten Vorkasse und Paypal an, was hingegen zu den meisten Weingüter schon relativ professionell war, da diese oft nur ein Bestellformular auf Ihrer Webseite aufwiesen, dass nur zu Zwecken der Übermittlung diente. Ein Bezahlvorgang fand in diesen Fällen nicht statt. Diese beiden Zahlungsalternativen funktionierten gut und der Weinshop entwickelte sich weiter mit Aktionen und Probierpaketen. Doch mit der Zunahme an Bestellungen, stieg auch der Ehrgeiz noch professioneller zu werden, sodass alternative Zahlungsmethoden angeboten werden sollten, um Kunden die gerne unter anderem mit Kreditkarte bezahlen möchten, zu befriedigen. Schnell und mit der Hoffnung seinen Kundenstamm auszubauen, wendete sich das Weingut an einen Payment-Anbieter, der alternative Zahlungsmethoden schnell und einfach in den Weinshop implementiert und bei einer Bestellung eine kleine Gebühr verlangt. So wurde die Bezahlung durch Kreditkarte, Lastschrift und Sofortüberweisung in dem Weinshop ergänzt. Bestellung auf Rechnung sollten von beginn aus Gründen der Sicherheit ausgeschlossen werden. Nur zwei Wochen danach erfolgte eine große Bestellung mit der Zahlungsart Lastschrift von einem gewissen Karsten K. aus Berlin. Das Weingut freute sich über die große Bestellung, war aber genauso stutzig darüber, da dieser Herr K. vorher noch nie bestellt hatte und im Normalfall Neukunden zum Testen der Weine ein paar Flaschen oder ein im Weinshop angebotenes Probepaket bestellen. Des Weiteren kommentierte dieser Herr in einem dafür vorgesehenen Feld, dass er die Weine möglichst schnell brauche, er eine Expresslieferung wünsche und die Mehrkosten dafür tragen würde. Kurz darauf schickte er über das Kontaktformular des Weinshops eine E-Mail und erläuterte, dass er vergessen hätte die richtige Lieferadresse anzugeben und die Lieferung an einen Herr Alfons A. in Berlin gehen sollte und er dies gerne bestätigt hätte. Die Bestätigung erfolgt telefonisch durch das Familienweingut, welches auch hinterfragte woher er denn die Weine kenne und wodurch die zwei unterschiedlichen Namen kämen, da die Bestellung bei der Familie Mathy-Schanz ein ungutes Gefühl mit sich brachte. Darauf folgten knapp gehaltene und in sich unschlüssige Antworten, worauf das Weingut beschloss sich bei einem Inkassounternehmen eine Personenauskunft einzuholen. Diese ergab, dass es keinen Eintrag über einen Karsten K. gab und dieser möglicherweise auch nicht existiert. Desto mehr war Herr Alfons A. bekannt für nicht bezahlte Weinlieferungen, sodass das Weingut bei einem erneuten Telefonat Herr "Karsten K." mitteilte aus dem eben genannten Grund von der Lieferung zurückzutreten. Herr K. nahm diese Auskunft emotionslos zur Kenntnis und resignierte beinahe gelassen, dass er, beziehungsweise Herr Alfons A., als Betrüger entlarvt wurden. Im Nachhinein erkannte das Weingut die Masche von Kartsten K.: Alfons A. war als nicht zahlungswillig bekannt, sodass sein Name nicht im Lastschrift-Bezahlvorgang auftauchen durfte, da durch den Payment-Anbieter teilweise eine Sicherung gegen Betrug oder gegen nicht solvente Besteller eingerichtet ist. Durch die manuelle Email, in der der Name des dem Betrugs beschuldigten stand, ging dieser am System vorbei. Nachdem die Ware Versand worden wäre, wäre die Lastschrift zurückgebucht wurde und das Weingut Mathy-Schanz hätte whrscheinlich nie wieder etwas von Karsten K. oder Alfons A. gehört. So muss man sich fragen, wie sicher sind die Zahlungsmöglichkeiten und ob gerade die Zahlung per Kreditkarte oder per Lastschrift Sinn macht, wenn diese Beträge noch lange nach dem Versand der Ware rückgängig gemacht werden kann. Das Weingut Mathy-Schanz wird sich nun überlegen, ob diese Alternativen in ihrem Weinshop in Zukunft bestehen bleiben. Festzuhalten bleibt hier nur, dass "Bares" wohl wirklich die beste Art zu zahlen bleibt und dass Betrüger im Internet kreativ sind sowie scheinbar fast zu einfach ohne zu Zahlen davon kommen.
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