Welcher Verbraucher kennt das nicht? Man will den Telefon- , Handy- oder Internetvertrag kündigen und landet unumwunden in einem Dschungel von Vertragsunterlagen, Kündigungsfristen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dabei den Durchblick zu behalten gehört sicher nicht zu den einfachsten Übungen im Leben.
Im Folgenden will ich ihnen mit einem kleinen Leitfaden eine Hilfestellung geben, wie Sie bei einer anstehenden Vertragskündigung am besten vorgehen und so hoffentlich sorgenfrei ihre Vertragsangelegenheiten klären und beenden können.
Als erstes ist es wichtig, dass sie nach ihren Vertragsunterlagen suchen. Wenn sie diese, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr auffinden können, schauen sie auf ihren alten Rechnungen oder auf abgehefteten Kontoauszüge nach ihrer Vertrags- oder Kundennummer. Denn egal was für einen Vertrag sie kündigen möchten, diese Nummern werden Sie bei der Kündigung angeben müssen.
Des Weiteren kann es bei verschiedenen Anbietern und Vertragsarten zu unterschiedlichen Kündigungsfristen und Mindestvertragslaufzeiten kommen. So sind der Mobilfunkbranche Verträge mit einer Laufzeit von vierundzwanzig Monaten und einer Kündigungsfrist von drei Monaten die Regel. Bei Mietverträgen hängt die Kündigungsfrist beispielsweise mit der Dauer des Mietverhältnisses zusammen. Festnetzverträge hingegen kann man oftmals schon nach einer Laufzeit von zwölf Monaten beenden und das auch nur mit einer Frist von einem Monat.
Da man an dieser Stelle nicht für alle Branchen, Anbieter und Vertragsarten detaillierte Informationen liefern kann, rate ich Ihnen sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter (AGB) zum Zeitpunkt ihres Vertragsabschlusses anzusehen. Die verschiedenen Versionen der Bedingungen kann man ganz leicht online auf den Internetseiten der meisten Anbieter und Dienstleister finden. Handelt es sich um einen persönlichen Vertrag, wie beispielsweise einen Mietvertrag, müssen alle relevanten Informationen in ihren persönlichen Vertragsunterlagen zu finden sein.
Haben Sie nun also die Kündigungsfrist, an die sie sich halten müssen, genauso wie ihre Kunden- oder Vertragsnummer, herausgefunden, müssen sie ein Kündigungsschreiben aufsetzen. Dieses können Sie entweder selbst erstellen, dann müssen sie darauf achten, dass alle relevanten Informationen wie Name, Anschrift, Kündigungszeitpunkt und ihr Anliegen enthalten sind oder sie nutzen den Dienst eines Online-Dienstleisters um ihre Kündigung zu erstellen. Wichtig ist außerdem, dass sie in der Kündigung eine schriftliche Bestätigung der Kündigung durch den Anbieter verlangen.
Ist das Schreiben fertig formuliert, stellt sich die Frage über die Art der Versendung. Die meisten Anbieter und Dienstleister akzeptieren Kündigungen per Fax und Einschreiben, manche sogar auch online oder per E-Mail.
Ich empfehle an dieser Stelle die Kündigung per Fax oder Einschreiben, denn bei diesen beiden Varianten hat man nach der Versendung einen Beleg über die erfolgreiche Versendung. Beim Faxversand liegt einem genauso ein Sendeprotokoll vor, wie ein Auslieferungsbeleg bei einem Einschreiben.
Ist die Kündigung nun versendet, müssen sie nur noch auf eine schriftliche Bestätigung warten und ihr Vertrag wurde ordnungsgemäß gekündigt
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