Die Entwicklung bei den Funcars – also bei Fahrzeugen, bei denen das Fahren weniger der Fortbewegung als viel mehr dem Vergnügen dient, ist in Deutschland in den letzten Jahren ziemlich sprunghaft verlaufen. Quads und ATVs (ATV ist die Abkürzung für „All Terrain Vehicle“) wurden in dieser Zeit immer beliebter und Veranstaltungen und Wettbewerbe mit diesen Fahrzeugtypen finden heute ebenso häufig statt, wie Motocross-Rennen oder Oldtimertreffen. Der Boom der Funcars ist einfach nicht mehr zu stoppen.
Wer sich für den Kauf und den Betrieb eines Quad entschieden hat, sollte aber dennoch einige, wesentliche Einschränkungen und Sicherheitsbestimmungen kennen, die notwendig sind um das Fahrzeug auch tatsächlich auf deutschen Strassen zu verwenden. Denn die Exoten mit den riesigen Ballonreifen und den Lenkstangen, die wie eine Mischung aus Motorrad und Mondfahrzeug aussehen, können nicht ohne Umbauten und speziellen Genehmigungen auf öffentlichen Strassen benutzt werden.
Das deutsche Verkehrsrecht unterscheidet prinzipiell zwischen Fahrten im Gelände (Rennen, Veranstaltungen oder Einsatz für die Arbeit von Förstern oder Landwirten) und Fahrten auf öffentlichen Strassen. Während auf Privatgelände nämlich kaum Einschränkungen bestehen, müssen Quadfahrer, die ihr Fahrzeug auf öffentlichen Strassen nutzen wollen, einige Veränderungen vornehmen.
Quads im Strassenverkehr: Die meisten Quads werden heute von heimischen Importeuren aus dem Ausland als Geländefahrzeuge eingeführt. Vor der Nutzung auf den heimischen Strassen müssen daher Tacho, Blinker, Scheinwerfern, Bremslichter, und Standlicht nachgerüstet – oder falls bereits vorhanden – vom TÜY überprüft werden. Zusätzlich benötigt jeder Quadlenker einen Führerschein der klasse B oder – falls das Fahrzeug weniger als 50 ccm aufweist – auch einen Führerschein der Klasse S. Außerdem gilt seit über 5 Jahren in Deutschland die Helmpflicht für Quadpiloten.
Die erstaunliche Entwicklung der Funcars, die in den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts mit der Entwicklung des „Urquads“ durch die deutsche Firma Faun begonnen hatte, hat also bereits Einzug in das deutsche Verkehrsrecht gehalten. Dies hätte sich wohl kaum einer der Erfinder des Quads träumen lassen.
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