Wie kann man die Kfz-Versicherung trotz Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist kündigen?
Zum Ende eines Kalenderjahres ist es für Autofahrer möglich die Kfz-Versicherung zu kündigen und zu wechseln. Die ordentliche Frist zur Kündigung endet am 30. November eine Jahres. Wer danach die Kündigung bei der Versicherung einreicht, hat keinen Anspruch mehr auf die Auflösung des Vertrages. Aus diesem Grund sollte man die Kündigungsfrist beachten, wenn man die Autoversicherung wechseln möchte.
Wenn man die ordentliche Frist zu Kündigung verpasst hat, besteht immer noch eine zweite Möglichkeit die Versicherung zu kündigen. Die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht dann, wenn man eine tarifliche Beitragserhöhung von der Versicherung erhält. In diesem Fall steht jedem Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht innerhalb von vier Wochen zu. Innerhalb von diesem Zeitraum kann man mehrere Versicherungen vergleichen und dementsprechend zu einer günstigeren Versicherung wechseln.
Weitere Informationen zur Kündigung von Versicherung findet man auf dieser Seite: Kündigung Versicherung.
Wenn man die Normale Kündigungsfrist aus Versehen nicht vergisst, sollte man auf jeden von dem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Denn wenn die Versicherung ihre Beiträge nicht erhöht, kann man auch später nicht mehr zu einer günstigeren Kfz-Versicherung wechseln. In diesem Fall muss man bei der alten Versicherung bleiben und damit wahrscheinlich einen höheren Versicherungsbeitrag bezahlen.
Bei allen anderen Versicherungssparten gibt es in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung ist meist zum Ende des Versicherungsjahres möglich, sodass die Kündigung auch in der Mitte eines Jahres möglich sein kann. Ausschlaggebend hierfür ist der ursprüngliche Beginn der Versicherung. Hat die private Haftpflichtversicherung beispielsweise im Mai eines Jahres begonnen, ist die Kündigung zum Ende April / Anfang Mai möglich. Das Kündigungsschreiben muss spätestens Ende Januar bei der alten Versicherung eingegangen sein, damit die Kündigung bei der Versicherung zum 01. Mai wirksam ist.
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