Tierhalterhaftpflicht, die unverzichtbare Sicherheit für Besitzer von Hund, Pferd & Katze
Ein Beitrag zur Tierhalterhaftpflicht, mit nützlichen Informationen für jeden Tierbesitzer.
Tierhalterhaftpflicht - wenn das Haustier Schaden verursacht
Haustiere machen Freude - aber sie können auch großen Schaden verursachen. Problematisch wird es besonders dann, wenn Dritte betroffen sind. Das kann für den Tierhalter teuer werden.
Die Tierhalterhaftpflicht ist wichtig für Hunde- und Pferdebesitzer
Denn wer die Verantwortung trägt, ist per Gesetz klar geregelt: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ (§ 833 BGB) Grundsätzlich haftet der Tierhalter dabei in unbegrenzter Höhe - gegebenenfalls auch mit seinem zukünftigen Einkommen und Vermögen, und zwar unabhängig von eigenem Verschulden, da bereits von der Tierhaltung als solcher eine Gefahr ausgeht. Während die meisten Kleintiere in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind, benötigt man für Hunde und Pferde eine spezielle Versicherung: die Tierhalterhaftpflicht.
Die Hundehaftpflichtversicherung kommt für die meisten Schäden auf
Die Hundehaftpflicht ist in einigen Bundesländern sogar Pflicht, sinnvoll ist sie aber überall. Die Versicherung zahlt, wenn der Hund einen Passanten oder ein Tier verletzt oder sogar tötet, aber auch, wenn er beispielsweise einen Unfall verursacht. Auch Sachschäden werden ausgeglichen. Nicht versichert sind in der Regel selbst erlittene sowie vorsätzlich herbeigeführte Schäden und die gewerbliche Verwendung von Hunden.
Auch Pferde sollten versichert sein
Auch Pferdebesitzern ist der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung dringend anzuraten. Für die Pferdehaftpflicht gilt im Prinzip Ähnliches wie für die Hundehaftpflicht. Der Versicherer leistet bei Sachschäden und bei Personenschäden. Nicht abgedeckt sind ebenfalls Schäden des Versicherungsnehmers, vorsätzlich verursachte und durch gewerblich genutzte Pferde entstandene Schäden. Für solche Tiere ist eine Schulpferdehaftpflicht abzuschließen.
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