Wie kann ich bei der Steuer meine Rürup-Rente geltend machen?
Wer eine Rürup-Rente abgeschlosen hat, kann diese als Sonderausgaben bei der Steuer geltend machen. Das lohnt sich insbesondere für Selbständige und Freiberufler. Aber auch für Arbeitnehmer kann sich diese staatlich geförderte Altersvorsorge durchaus rechnen.
Die Beiträge zur Rürup-Rente werden von der Steuer als Sonderausgaben zur Altersvorsorge abgesetzt. Ebenso wie bei der Riester-Rente wird die Rürup-Rente auf diese Weise gefördert. Die Absetzung von der Steuer wird schrittweise bis zum Jahr 2025 um jährlich zwei Prozent auf dann 100 Prozent angehoben. Die Beiträge für die Rürup-Rente, die im Jahr 2010 eingezahlt wurden, werden zu 70 Prozent von der Steuer abgesetzt und führen zur entsprechenden Verminderung des zu versteuernden Einkommens.
Steuervorteile bis 20.000,- Euro mit der Rürup-Rente
Die Grenze für den Abzug von Sonderausgaben zur Altersvorsorge bleibt bei 20.000,- Euro bestehen. Auch bei einer Kombination von Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Beiträge zur Rürup-Rente als Sonderausgaben absetzbar. Die Zusatzversicherung darf allerdings 50 Prozent nicht überschreiten. Wenn sie diesen Wert übersteigt, ist sie nur noch unter dem Punkt "andere Vorsorgeaufwendungen" von der Steuer als Sonderausgaben abzusetzen. Die Bescheinigung der Einzahlungen zur Rürup-Rente erfolgt durch die entsprechende Versicherungsgesellschaft am Beginn des Kalenderjahres. Hierbei wird dem Versicherungsnehmer ein Kontoauszug zugesandt, der die steuerwirksamen Einzahlungen des vergangenen Jahres enthält. Dieser Auszug kann den Unterlagen für den Steuerberater zugefügt werden. In der Regel sind es Selbstständige und Freiberufler, die in die Rürup-Rente einzahlen. Diese beschäftigen ein Steuerbüro.
Der selbstständige Eintrag in der Steuererklärung
Wenn Sie selbst Ihre Steuererklärung erstellen, tragen Sie die Beiträge zu den Vorsorgeaufwendungen - auch zur Rürup-Rente - in der Zeile 7 der Anlage "Vorsorgeaufwand - Beiträge zu einer kapitalgedeckten Rentenversicherung" ein. Für das Finanzamt fügen Sie die Kopie des Kontoauszuges hinzu. Wenn Sie schon einmal ein Fondsdepots eingetragen haben, kennen Sie dieses Prozedere. Zu Beginn des Jahres stellt Ihnen die das Depot führende Stelle eine Steuerbescheinigung aus. Aus dieser sind die Kapitalerträge des Depots ersichtlich. Auch diese werden in der Steuererklärung bei den Kapitaleinkünften eingetragen, der Nachweis erfolgt als Kopie des Kontoauszuges. Für die Rürup-Rente muss der Nachweis für die Beantragung alljährlich neu geführt werden.
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