Die Gesundheitsprüfung bei der Risikolebensversicherung
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Die Risikolebensversicherung und die Gesundheitsfragen

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Diese Phase des Prozesses, die zum Abschluss des Vertrages einer Risikolebensversicherung führt, ist oft die unsicherste. In dieser Phase entscheidet sich oft, ob der Vertrag überhaupt zustande kommen kann. Das Versicherungsunternehmen prüft dabei das Risiko, das der zu Versichernde mitbringt. Die Gesundheitsprüfung in Verbindung mit dem Abschluss einer Risikolebensversicherung gibt dem Versicherer die Chance, das Todesfallrisiko zu schätzen.

Von allen Experten wird hierbei immer wieder die Empfehlung gegeben, die Fragen der Gesundheitsprüfung der Wahrheit entsprechend zu beantworten. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass der Versicherte oder der Versicherungsnehmer nicht wahrheitsgemäß geantwortet hat, kann das im schlimmstenfalls die Folge haben, dass die Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme nicht auszahlen muss. Auch über Veränderungen der Gesundheit des Versicherten muss das Versicherungsunternehmen informiert werden. Gibt es auch hier Versäumnisse, besteht zumindest die Möglichkeit, dass die Versicherungssumme gar nicht oder nur teilweise ausgezahlt wird. Gibt sich z.B. jemand nicht der Wahrheit entsprechend als Nichtraucher aus, kann die Versicherung die Versicherungssumme aus der Risikolebensversicherung auf die Summe reduzieren, die bei dem gezahlten Beitrag fällig wäre, wenn die Versicherung für einen Raucher gelten würde. Es ist dann sogar möglich, dass die Leistung ganz verweigert werden kann. Beides ist in diesem Beispiel aber nur möglich, wenn der Todesfall durch das Rauchen verursacht wurde.

Die Versicherungsgesellschaft hat allerdings die Verpflichtung, den Fragebogen zur Gesundheitsprüfung so zu formulieren, dass Missverständnisse vermieden werden und unbeabsichtigt falsche Angaben verhindert werden.

Bis höchstens 50.000,- € Versicherungsleistung bieten manche Versicherungsgesellschaften den Abschluss einer Risikolebensversicherung ohne die Durchführung einer Gesundheitsprüfung an. Das ist dann aber mit einem höheren Beitrag verbunden.

Bei einer Versicherungsleistung die höher als 200.000,- € ist, ist den Versicherern meistens nicht mehr die Gesundheitsprüfung mit einem Fragebogen ausreichend. Sie fordern dann eine ärztliche Untersuchung.

Diese ärztliche Untersuchung beim Antrag für eine Risikolebensversicherung wird oft auch bei einem Eintrittsalter über 45 Jahre von den Versicherungen gefordert.

Auch bei einer vorhandenen Krankheit macht die Versicherung oft eine zusätzliche ärztliche Untersuchung zur Bedingung für das Zustandekommen des Vertrages.

Die ärztliche Untersuchung kann dann bei einem Arzt erfolgen, den der Antragsteller auswählt.

In der Schlusserklärung zur Risikolebensversicherung wird die Versicherungsgesellschaft dazu ermächtigt, bei dem im Fragebogen zur Gesundheitsprüfung angegebenen Arzt zusätzliche Informationen einzuholen.

Stefan Müller




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