Kündigung des Usenext Testaccounts problemlos möglich
Seit einiger Zeit ist das Usenet wieder in aller Munde. Es hat sich herumgesprochen, dass klassische Tauschbörsen nicht nur zugemüllt mit Fakes, sondern auch ziemlich unsicher sind. Nicht ohne Grund erscheinen in letzter Zeit vermehrt Meldungen in Medien und Internetforen, von Urteilen gegenüber Filesharern. Das Usenet bietet hingegen einen gewissen Grad der Anonymität, denn schließlich sehen andere User weder die eigene IP-Adresse, noch was heruntergeladen wird.
Die beiden bekanntesten Provider, die Ihre User ins Usenet bringen, sind mit Abstand wohl Firstload und Usenext. Leider sind diese in der Vergangenheit jedoch des öfteren in negative Schlagzeilen geraten und so wird besonders Usenext in diversen Foren vorgeworfen, seine Kunden in eine böse Abofalle laufen zu lassen.
Abofalle? Wie kann dies sein? Sowohl Usenext als auch Firstload machen ihren Interessierten nichts vor und geben bereits bei der Registrierung an, dass sich nach Ablauf des 14-tägigen Testzeitraums der Account in ein kostenpflichtiges Abo umwandelt. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit zu kündigen und geschieht dies innerhalb der Testphase, so hat dieser mit keinen entstehenden Kosten zu rechnen. Ein Selbstversuch hat dies bewiesen...
Während bei Firstload eine einfache E-Mail reicht, macht Usenext seinen Members sogar noch einfacher und stellt einen entsprechenden Kündigungsbutton im Mitgliedsbereich bereit. Erfreulich ist, dass beide Usenetprovider den Testaccount nach der Kündigung nicht sofort deaktivieren, sondern tatsächlich die kompletten 14 Tage freigeschaltet lassen, ohne dass dieser sich jedoch nun noch automatisch in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft umwandelt.
Sicherlich sind die Provider darauf aus, dass die Kunden ihren Testzugang vergessen rechtzeitig zu kündigen, doch handelt es sich hierbei letztendlich um ein Versäumnis des Kunden, auf dessen Konsequenzen dieser bei der Registrierung – sowohl bei Usenext als auch Firstload – aufmerksam gemacht wurde. Nicht anders wie bei einem Handyvertrag, der sich i. d. R. Auch alle 24 Monate automatisch verlängert, kündigt der Kunde nicht rechtzeitig; hier bedarf das ganze meist sogar ein Einschreiben mit Rückschein!
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