Viele Unternehmer hatten schon einmal das vergnügen, mit einem freiberuflichen Consultant zu arbeiten. Viele von solchen Consultants, die freiberuflich beschäftigt sind, versuchen natürlich immer, die Unternehmer durch direkte Eigenwerbung zu überzeugen. Doch hier sollte man unbedingt aufpassen, damit man keinen Fehler begeht. Es ist schon sehr vielen Firmen passiert, dass sie letzten Endes Tausende von Euro Schaden hatten, weil sei einem Consultant, der nur freiberuflich und unqualifiziert arbeitet, jegliches Vertrauen übertragen haben. Es ist leider schier unmöglich, direkt auf Anhieb einen seriösen und professionellen Berater erkennen zu können. Wenn jemand als Consultant freiberuflich arbeiten möchte, kann er dies in Deutschland tun, denn der Beruf eines Beraters, der freiberuflich arbeitet, ist hierzulande nicht geschützt.
Es kann sich also jeder so nennen und damit hausieren gehen. Dies hat natürlich in letzter Zeit immer mehr dazu geführt, dass sich viele Tausende Personen Consultant nennen, die demnach freiberuflich tätig sein. Aus dieser riesigen Anzahl einen guten Partner zu finden, kann dann eine fast schon unmöglich lösbare Aufgabe werden, wenn man sich nicht auskennt - Gute Erfahrungen habe ich da mit consulting.projektwerk.com gemacht.
Bevor man einem Consultant, der freiberuflich arbeitet, einen Auftrag gibt, sollte man dem Consultant eine schriftliche Vereinbarung zusenden, in der man einige wichtige Basispunkte festhält. Es muss die genaue Aufgabe des freiberuflich arbeitenden Consultant festgelegt sein, ebenso auch das Beratungsziel. Wichtig ist ebenfalls der Name des Beraters, der dann auch vor Ort sein wird, sowie der Ablauf und der zeitliche Aufwand, der stattfinden wird. Ebenfalls wichtig ist eine Vereinbarung von schriftlichen Ausarbeitungen sowie eventuelle Bendingungen, falls ein Vertrag gekündigt wird. Nicht zuletzt sollte man unbedingt auch die Honorarhöhe festhalten für den Consultant, der freiberuflich arbeitet - denn so schützt man sich vor bösen Überraschungen wie einer zu hohen Rechnung.
Wenn man sich ganz sicher ist - erst dann - sollte man den Vertrag unterschreiben, andernfalls ist es ratsam, ihn von der Handelskammer prüfen zu lassen.
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