Kosten und Vergünstigungen in der 24 Stunden Pflege aus Polen
Bei einem Pflegefall taucht immer wieder die Frage nach den Finanzierungsmöglichkeiten auf. Pflegebedürftige Menschen, die zuhause gepflegt und betreut werden, können zurzeit verschiedene Steuervergünstigungen und Geldleistungen in Anspruch nehmen. Wer sich entscheidet, eine polnische Pflegekraft rechtmäßig über eine Personalagentur einzuschalten, sollte sich ebenso einen Überblick über mögliche Kostenerstattungen verschaffen.
1. Pflegegeld Wird die pflegebedürftige Person in eine Pflegestufe eingestuft, kann das Pflegegeld monatlich bezogen werden. Je nach Pflegestufe werden die Pflegegeldsätze wie folgend ausgezahlt: Pflegestufe I – 235 EUR Pflegestufe II – 440 EUR Pflegestufe III – 700 EUR
2. Betreuungsgeld Treten weitere Einschränkungen in der alltäglichen Kompetenz der pflegebedürftigen Person auf, dann steht der Familie nach § 45 SGB XI das zusätzliche Geld, das sogenannte Betreuungsgeld zur Verfügung. Je nach Betreuungsbedarf erhält man monatlich 100 EUR als Grundbetrag oder 200 EUR bei erhöhtem Betreuungsbedarf. Für die Festlegung eines erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz durch den MDK gelten viele kontinuierliche Störungen. Dazu gehören z.B: gestörter Schlaf-Wach-Rhythmus, Weglauftendenz, Depression.
3. Verhinderungsgeld Über die Pflegeversicherung werden die Kosten bei Urlaub oder Krankheit der Angehörigen bis zu 1.550 EUR pro Jahr übernommen. Die häusliche Pflege von mindestens 6 Monaten wird hier vorausgesetzt.
4. Steuervorteile Private Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen in der 24 Stunden Pflege sind steuerlich absetzbar. 20% aller Kosten und maximal 4 000 EUR im Jahr kann man für typische Arbeiten im Haushalt absetzen. Ebenso werden die anfallenden Pflege- und Betreuungskosten in Privathaushalten steuerlich geltend gemacht.
5. Zuschüsse für Umbaumaßnahmen Damit die Lebensqualität bei Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich erhalten bleibt, muss die gewohnte Umgebung bedarfsgerecht angepasst werden. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf maximal 2 557 EUR pro Umbaumaßnahme. Es handelt sich hier insbesondere um Maßnahmen, die weitgehend zur Erleichterung oder Ermöglichung der häuslichen Pflege beitragen.
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