Hartz IV ist seit seiner Einführung am 1. Januar 2005 zu einem Wort geworden, was in ganz Deutschland bekannt ist. Es ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das Arbeitslosengeld II, kurz ALG II genannt. Die Leistung ist eine Ersatzleistung für die ehemalige Arbeitslosenhilfe und somit eine Sozialleistung.
Viele Familien, die eine sog. Hartz IV Bedarfsgemeinschaft bilden, leben in arger wirtschaftlicher Bedrängnis, da der Regelsatz für den Haushaltsvorstand lediglich 347 Euro im Monat beträgt. Kinder bekommen noch viel weniger.
Hartz IV ist, wie schon erwähnt, eine Sozialleistung, die nur gewährt wird, wenn eine Bedürftigkeit besteht. Bedürftig ist man, wenn man über kein anderes Einkommen und über kein nennenswertes Vermögen verfügt. Es bestehen aber geringe Freigrenzen.
Die Hartz IV Leistung ist eine Pauschalleistung, das heißt, es müssen alle Ausgaben von diesem Geld bestritten werden. Zusätzliche Leistungen etwa bei anfallenden Reparaturen oder bei notwendigen Bekleidungskäufen werden nicht erbracht.
Gewährt werden die Hartz IV Zahlungen von der Arbeitsagentur, also der Bundesagentur für Arbeit, die oftmals in Zusammenarbeit mit den Kommunen als ARGE auftritt.
Wer ALG II empfängt, ist verpflichtet, von sich aus alles zu unternehmen, um möglichst rasch einen Job zu bekommen. Dazu gehört auch die Bereitschaft, Arbeitsstellen anzunehmen, die weit unter der beruflichen Qualifikation liegen. Es müssen der ARGE auch monatlich Bewerbungen nachgewiesen werden.
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