Um eine MPU zu bestehen, benötigt man eine unproblematische Einstellung zum Auslöser der MPU Anordnung. Was das Unverständliche für die MPU-Betroffenen ist - hätten sie eine solche Einstellung, dann wären sie nicht genötigt eine MPU ablegen zu müssen. Die drei häufigsten Gründe zur MPU Anordnung sind: Alkohol: Man kann nicht von unproblematischem Umgang damit sprechen, wenn z.B.: um 1,6 Promille zu erreichen muss ein 80 kg schwerer Mann innerhalb von 2 bis 3 Stunden vier Liter Bier oder 2 Liter Wein trinken. Und dann fitt ist und noch fährt ist das ein untrügliches Zeichen, dass er so etwas gewohnt ist. Denn, sollte jemand der bis zum Anlass normale Alkoholmengen gewohnt war so viel trinken (sofern er es überhaupt schafft), wäre er unfähig die Leistung einer Autofahrt hinzukriegen. Also geht man davon aus, dass meist lange Zeit vor der Deliktfahrt problematisch mit Alkohol umgegangen wurde. Drogen: Allein schon die Illegalität der Drogen in Verbindung mit dem Führerschein (bei Cannabis mit der Fahrt unter Drogen, rechtfertigt die MPU Anordnung zur Überprüfung der Eignung. Punkte: Wer immer und immer wieder gegen Vorschriften verstößt, die ganzen Warnungen in den Wind schlägt (Strafen, Bußgelder, Fahrverbote, Punkte, Kurse), der erzeugt berechtigte Zweifel an seiner Eignung am Straßenverkehr teilzunehmen. Bei allen angeführten Gründen ist eine stabile Veränderung nötig. Bei der MPU muss der Betroffene nur glaubhaft und nachvollziehbar darlegen, warum es zukünftig anders laufen sollte. Die Versicherung es nicht mehr zu tun ist zwar löblich aber in Anbetracht der Fakten zu wenig. Der MPU Gutachter muss die Fragestellung der Behörde beantworten. Dabei wiegt die Sicherheit der Allgemeinheit höher als alle persönlichen Interessen des Bewerbers. Deshalb ist es fast unumgänglich zur MPU Vorbereitung auf eine MPU sich durch Fachleute beraten zu lassen.
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