Neue EU Richtlinien erschweren den Führerscheinerwerb der Klasse A
Ab dem 1. Oktober 2008 ist es amtlich. Die praktische Prüfung der Führerscheinklasse A wird deutlich erschwert.
Aufgrund neuer EU Richtlinien wird die Motorradprüfung durch zwei weitere Prüfungselemente erweitert. Ab Oktober muss jeder Prüfling einen Ausweichhaken schlagen und eine Gefahrenbremsung durchführen. Bei beiden Elementen ist eine Mindestgeschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen, die durch Messungen bestätigt werden muss.
Neuerungen gibt es auch in der Theorieprüfung der Führerscheinklasse A. Die Prüfung beschränkt sich in Zukunft auf klassespezifische Fragen, die allgemeinen Fragen der Klasse B werden nicht mehr gefordert.
Sinn der neuen EU Richtlinien ist es, Motorradfahrer besser auf die öffentliche Straße vorzubereiten und so die Gefahr schwerer Unfälle einzudämmen. Gefahrsituationen können durch die neuen Prüfungselemente schneller erkannt und durch gezieltes Einsetzen des Erlernten umgangen werden.
Wer dennoch den Führerschein Klasse A erwerben und auf die beiden zusätzlichen Elemente verzichten möchte, sollte sich schnellstmöglich anmelden und seine Prüfung vor dem 1. Oktober 2008 ablegen.
Wahre (zukünftige) Motorradfreunde wird dies jedoch nicht abschrecken. Noch bevor sie den Schein haben, werden sie sich über Routentipps informieren und Motorrad Wallpapers downloaden, um die Vorfreunde noch zu erhöhen.
Ab 21 Jahren darf man bereits Motorräder der Klasse 1 fahren und nach 12 Fahr- und einigen Theoriestunden die Führerscheinprüfung in Theorie und Praxis ablegen.
Den Motorradführerschein noch vor dem 1. Oktober 2008 zu machen hat zudem den Vorteil, dass man bereits in diesem Jahr die Motorradsaison nutzen kann. Einige Fahrschulen bieten dazu Sommerkurse und gewähren Rabatte.
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