Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung des Darlehns
Wer ein Darlehn aufgenommen hat, wird dieses in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist zurückzahlen müssen. Für die gewährte Zeit möchte das Kreditinstitut natürlich Zinsen fordern. Das Kreditinstitut kalkuliert in seiner Finanzplanung ein, was es an Zinsen während der Zinsfestschreibungszeit erhält. Sollte das Darlehn aus irgendwelchen Gründen vorzeitig zurückgeführt werden, verliert das Kreditinstitut die noch ausstehenden Zinsen. Dieser entstandene Schaden soll durch die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung ausgeglichen werden.
In der Regel tritt die Vorfälligkeitsentschädigung ein, wenn der Kunde das Darlehn vorzeitig kündigt. Sollte das Kreditinstitut das Darlehn kündigen, weil der Kunde gegen eine vertragliche Pflicht verstoßen hat, so entsteht der Bank ein Schadensersatzanspruch gegen den Kunden, der analog nach der Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird.
Die Vorfälligkeitsentschädigung spielt in der Regel nur bei langfristigen Zinsbindungen eine Rolle. Gerade bei langfristigen Darlehn gewährt das Kreditinstitut geringere Zinsen als bei kurzfristigen Darlehn. Um aus diesem geringeren Zinssatz Gewinn zu bekommen, vertraut die Bank darauf, über den vereinbarten Zeitraum vollständig die Zinsen zu erhalten. Bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehns verliert das Kreditinstitut einkalkulierte Zinsen, die in der verbleibenden Zeit noch zu zahlen gewesen wären. Desweiteren hätte das Kreditinstitut bei einer kürzeren Darlehnszeit höhere Zinsen erheben können. Diese Differenz ist ebenfalls ein Schaden. Generell kann man sagen, dass die Vorfälligkeitsentschädigung desto geringer ausfällt, je länger bei einem Darlehn vor der Kündigung bereits Zinsen gezahlt wurden.
Sollte ein Darlehn mit einer Zinsbindung von über zehn Jahren gewährt worden sein, dann tritt bei Kündigung des Darlehns mit einer Frist von sechs Monaten keine Vorfälligkeitsentschädigung ein.
Auch bei Baufinanzierungsdarlehns muss der Kunde bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehns keine Vorfälligkeitsentschädigung leisten. In den allgemeinen Bausparbedingungen ist geregelt, dass die Kündigung so wie die Sonderzahlung jeder Zeit ohne Fristeinhaltung möglich ist.
Sollte bei der Kündigung von Darlehn die vertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten worden sein, dann fällt ebenfalls keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Einige Kreditinstitute bieten dem Kunden an durch eine einmalige Zahlung von der Vorfälligkeitsentschädigung entbunden zu werden.
Selbstverständlich obliegt es dem Kreditinstitut selber zu entscheiden, ob es auf die Vorfälligkeitsentschädigung ganz oder teilweise verzichtet.
In vielen EU-Ländern gibt es gesetzliche Regelungen zur Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Regelungen sind durch den Verbraucherschutz so geprägt, dass ein Ausgleich des Schadens des Kreditinstituts nicht erreicht wird. Die Kreditinstitute müssen dieses als Risiko in ihre Kapitalberechnung miteinbeziehen, mit der Folge, dass der Zinssatz erhöht wird.
Untersuchungen im Euro-Raum zu folge werden in Deutschland die höchsten Vorfälligkeitsentschädigungen gezahlt. Allerdings sind die Zinssätze in Deutschland innerhalb des Euroraumes die niedrigsten.
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