Mit der betrieblichen Altersversorgung sicher in die Zukunft
Bei der betrieblichen Altersversorgung ist es vorgesehen, dass jeder Arbeitnehmer einen Versicherungsvertrag bei seinem Arbeitgeber abschließt, welcher als Vorsorge für das Alter dient. Meist werden die Beträge für die betriebliche Altersversorgung vom Gehalt einbehalten. Oft bezeichnet man diese Art des Sparens auch als Betriebsrente. Grundvoraussetzung für diese ist aber, dass an der Pflichtversicherung teilgenommen wird und die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung erfolgt. Schon seit dem Jahr 2002 hat jeder einzelne Arbeitnehmer ein Recht darauf, einen Teilbetrag des Gehaltes in eine betriebliche Altersversorgung zu investieren. Vorteil hierbei ist, dass der Staat diese Versorgung mit speziellen Vergünstigungen fördert. Es gibt eine Beitragsbemessungsgrenze, von welcher bis zu vier Prozent steuerfrei und ohne die Pflicht von Sozialabgaben, in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden kann. Meist werden die Abwicklungen über externe Institutionen abgewickelt, damit der Aufwand für die Verwaltung geringer ist. Hierzu gehören Pensionskassen, Unterstützungskassen, Direktversicherungen und Pensionsfonds. Bei der Direktversicherung als betriebliche Altersversorgung behält der Arbeitgeber einen Teil vom Gehalt des Arbeitnehmers ein und zahlt diesen auf den Versicherungsvertrag oder in die Rentenversicherung ein. Bei der Pensionskasse werden die Beträge auch direkt an diese bezahlt und später dann als Rente ausbezahlt. Der Arbeitgeber ist bei der Unterstützungskasse der Träger von einer rechtlichen und selbstständigen Einrichtung, welche ausschließlich für die betriebliche Altersversorgung gedacht ist. Der Pensionsfonds ist eine Einrichtung oder ein Unternehmen für die Altersversorgung. Hier werden die Gelder abhängig des Anlagenstatus angelegt. Wurde als betriebliche Altersversorgung eine Direktzusage abgeschlossen, hat das Unternehmen dem Arbeitnehmer oder auch seinen Hinterbliebenen eine Zahlung direkt zugesagt. Die Höhe dieser Zahlung ist schon von Vertragsbeginn an vereinbart und wird mit dem Ruhestand, der Invalidität oder dem Tod fällig. Welche betriebliche Altersversorgung auch immer zugesagt worden ist, jeder Arbeitnehmer sollte diese auch in Anspruch nehmen, um spätestens im Alter des Ruhestandes eine ordentliche und sichere Altersversorgung zu haben, denn eine solche Vorsorge kann man kaum alleine finanzieren.
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