Ein Organspendeausweis Besitzer kann jeder seine Entscheidung zur Organspende schriftlich dokumentieren. Der Ausweis lässt verschiedene Möglichkeiten zu: So kann der Besitzer der Organspende zustimmen, einzelne Organe oder Gewebe ausschließen, nur einzelne Organe und Gewebe spenden oder eine Organ- und Gewebespende insgesamt ablehnen. Es ist auch die Möglichkeit, die Entscheidung auf eine Person des Vertrauens zu übertragen. Der Organspendeausweis wird nicht registriert und deshalb trägt man ihn am besten immer mit sich. Durch das neue Scheckkartenformat passt er in jede Brieftasche. Liegt im Falle eines Hirntodes kein Ausweis vor, werden die Angehörigen gebeten, nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen zu entscheiden. Es gibt einige Argumente, die für einen Ausweis sprechen. Das wichtigste ist, dass man anderen Menschen mit dieser Entscheidung die Chance auf ein neues Leben schenkt. Außerdem sollte man bedenken, dass jeder in die Situation geraten kann, auf eine lebensrettende Organspende angewiesen zu sein und dieses Geschenk dann sicher auch gerne selbst annehmen würde. Wenn jeder bereit ist zu geben, hat jeder im Bedarfsfall auch eine größere Chance, ein lebensrettendes Spendeorgan zu bekommen. Außerdem sollte man seine eigene Entscheidung treffen, um die Familie im Notfall nicht auch noch mit einer solchen Frage zu belasten. Eine Altersgrenze gibt es nicht den in jedem Alter ist eine Entscheidung für die Organspende möglich. Was zählt, ist die Funktionstüchtigkeit der Organe. Diese hängt jedoch nur bedingt vom kalendarischen Alter ab. Ob ein Organ zur Transplantation geeignet ist, kann erst zum Zeitpunkt der Entnahmeoperation entschieden werden. Oberstes Ziel der Ärzte und aller medizinischen Maßnahmen ist es, das Leben des Patienten zu retten. Manchmal jedoch kommt jede Hilfe zu spät. Die Unfallfolgen oder Krankheit haben das Gehirn so schwer beschädigt, dass auch mit allen intensivmedizinischen Maßnahmen eine Lebensrettung nicht möglich ist. Sollte dies der Fall sein, stellt sich automatisch die Frage einer Organspende. Hierfür muss der Tod durch den Nachweis des Ausfalls aller Hirnfunktionen festgestellt werden. Nur Menschen bei denen Hirntod vorliegt kommen als Organspender in Frage. Eine Organspende ist nur möglich, wenn zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod festgestellt haben. Sie dürfen weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe beteiligt sein. Der Hirntod ist der unumkehrbare Ausfall des gesamten Gehirns, also des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Das Gehirn ist das übergeordnete Steuerorgan aller elementaren Lebensvorgänge. Mit dessen vollständigen Ausfall ist auch der Mensch in seiner Ganzheit und Individualität gestorben. Die zweite Voraussetzung für eine Organspende ist die Einwilligung des Verstorbenen oder seiner Angehörigen. Es gibt streng festgelegte Kriterien, nach denen die Organ-Vermittlungsstelle die gespendeten Organe an die Patienten auf den Wartelisten vergibt. Genaue Richtlinien für Deutschland hat die Bundesärztekammer verfasst. Im Vordergrund stehen die Dringlichkeit und die Erfolgsaussicht einer Organspende. Durch diese Richtlinien besteht für alle Wartelisten-Patienten eine Chancengleichheit. Eine Bevorzugung, etwa durch einen besonderen sozialen Status, ist ausgeschlossen und gesetzeswidrig. Die Angehörigen können sich nach der Organentnahme in jeder gewünschten Weise vom Verstorbenen verabschieden. Der Leichnam wird in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben.
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