Die Limited erobert die Bundesrepublik Deutschland
Eine der weltweit am meisten verbreiteten Gesellschaftsformen für ein Unternehmen ist die so genannte Limited. In Deutschland spricht man auch vornehmlich von der englischen Limited, die leider immer wieder durch dubiose Machenschaften bestimmter Personen in den deutschen Medien vertreten ist. Dabei ist eine Limited an sich nicht mehr und nicht weniger als eine Geschäftsform, ähnlich der in Deutschland sehr bekannten GmbH, also der Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Allein von dem Wort Limited kann man schon ableiten, das es sich bei dieser Form eines Unternehmens um eine „limitierte“ Gesellschaftsform handelt, was natürlich die Haftung anbelangt. Bei einer Limited haftet man immer nur bis zu der Höhe des selbst eingebrachten Kapitals. Vor allem in England profitieren auch mittelständische Unternehmen von dieser Gesellschaftsform. Doch auch in Deutschland gibt es bereits einige zehntausend Unternehmen die als Limited gegründet wurden.
Eine deutsche Limited unterliegt im Vergleich zur GmbH bestimmten Vorraussetzungen. So muss sie nicht nur im deutschen Handelsregister, sondern auch am englischen House of Companies eingetragen werden. Im normalen Geschäftsverkehr gilt auch das übliche deutsche Handelsrecht, doch gilt es intern Dinge zu klären, ist englisches Recht anwendbar. Übrigens: Das eine Limited steuerrechtlich attraktiver sein soll als die normale GmbH ist nicht ganz richtig. Eine deutsche Gesellschaft, auch eine Limited, unterliegt den deutschen Steuersätzen und wird wie eine GmbH behandelt. Steuerlich interessant wird es erst, wenn auch der Firmenhauptsitz nach England verlegt wird.
Auch bei einer Limited sind Rechnungsabschlüsse und jährliche Steuererklärungen absolut notwendig und das nicht nur in Deutschland. Auch und vor allem weil es sich um eine englische Gesellschaftsform handelt, sind die entsprechenden Unterlagen auch in England einzureichen.
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