Das Problem mit den Öffentlichen Ausschreibungen bei Gebäudereinigern
Eine Möglichkeit für die Gebäudereinigung an Aufträge heranzukommen ist, die Teilnahme an Öffentlichen Ausschreibungen. Für etablierte Unternehmen ist das im Allgemeinen möglich, wenn Sie die entsprechenden üblichen Nachweise erbringen können. Doch was ist mit den kleinen Gründern eines Einzelunternehmens?
Beispielsweise: Nachweise über Projekte vergleichbarer Art der letzten 3 Jahren, sind hier wohl schlecht möglich. Ebenso der Nachweis, dass man in den letzten Jahren seinen Steuerpflichten nachgekommen ist. Eine Bestätigung über die Zahlung des Tariflohns wird verlangt. Wenn man als Unternehmen nicht, oder noch nicht in einem Arbeitgeberverband (Innung) Mitglied ist, bekommt man allerdings noch nicht einmal die Tariflohntabellen. Weiter wird ein Befreiungsnachweis vom Finanzamt, bezüglich der Bauabzugsteuer, verlangt. Diesen wiederum erhält man in der Regel in der ersten Zeit nicht. Der gewünschte Auszug aus dem Gewerbezentralregister stellt ein weiteres Problem für neu gegründete Gebäudereiniger dar. Bis die behördliche Eintragung erfolgt, vergeht auch schon mal ein Jahr. Ist diese Zeit dann endlich überbrückt, so vergehen weitere Wochen bis dieser ausgestellt wird.
Dieser umfangreiche Nachweisaufwand von Formalitäten stellt jedoch nicht nur für neu gegründete Unternehmen ein Problem dar. Grundsätzlich ist die Teilnahme an Öffentlichen Ausschreibungen mit einem sehr großen Zeitaufwand verbunden. Die geforderten Nachweise müssen stets auf dem aktuellsten Stand sein. In größeren Gebäuereinigungs-Unternehmen, die fast ausschließlich mit der Auftragsvergabe durch Öffentliche Ausschreibungen arbeiten, ist es keine Seltenheit, das eine eigens dafür abgestellte Kraft dafür Sorge trägt, dass sämtliche Bescheinigungen stets neu angefordert werden können und die Nachweise sich somit immer auf dem neuesten Stand befinden.
Der große Zeitaufwand, der in die Angebotsabgabe bei Öffentlichen Ausschreibungen gesteckt wird, steht leider oftmals in keiner Relation zu der tatsächlichen Erfolgsquote. Denn die Anbieter interessieren sich in der Regel lediglich für das Preisgefüge.
Gesagt sei an dieser Stelle natürlich auch, dass Auftragsvergaben durch Öffentliche Ausschreibungen, wie jede Medaille auch, ihre zwei Seiten haben. Für das Unternehmen, das den Zuschlag bei einer Öffentlichen Ausschreibung erhält, hat sich der ganze Aufwand selbstverständlich gelohnt!
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