Kaum ein Thema ist durchgängig so brandaktuell wie das Thema Sicherheit im Auto. Speziell für Kleinkinder ist es wichtig, dass pflichtbewusste Eltern hier ein ganz besonderes Augenmerk auf das Thema Sicherheit haben. Gerade bei diesem Thema sieht der Gesetzgeber sehr viele Regelungen vor, die das Benutzen von Autokindersitzen regeln sollen.
Kinder bis 150 cm Größe und dem Alter von 12 Jahren müssen mit einem amtlich genehmigten Kindersitz nach ECE-Regelung 44 gesichert sein. Größere Kinder müssen ebenfalls gesichert werden, damit der Dreipunktgurt richtig sitzt. Beim Kauf des Kindersitzes sollten Eltern darauf achten, dass ein korrektes Prüfsiegeln vorhanden ist. Ebenso muss der Kindersitz zur Größe und dem Gewicht des Kindes passen.
Sollten Eltern, die ihre Kinder nicht ordnungsgemäß im Auto sichern mit einem Verwarngeld von 30 € rechnen. Bei Anwesenheit von mehreren Kindern werden sogar 35 € fällig. Sollten Kinder dagegen komplett ungesichert im Auto mitfahren, also ohne Kindersitz und Dreipunktgurt wird ein Bußgeld in Höhe von 40 € bei einem, bzw. 50 € bei mehreren Kindern fällig. Zusätzlich erhält der Fahrer einen Punkt in Flensburg.
Achtung: Sollte ein verwendeter Kindersitz nicht nach der offiziell geltenden ECE Regelung 44/03 bzw. 44/04 genehmigt sein, werden auch hier 30 € Strafe fällig.
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