Einen Bausparvertrag zu kündigen ist immer mit Verlusten verbunden
Einen Bausparvertrag zu kündigen ist eine sehr beliebte Methode, um schnell Bargeld zu erhalten. In guten Zeiten wurde ein solcher Vertrag abgeschlossen, den man in schlechteren Zeiten zu Geld machen kann. Wie bei allen anderen Verträgen muss dabei jedoch eine Kündigungsfrist beachtet werden, die von Bank zu Bank unterschiedlich ist. Meistens sind es jedoch drei Monate. Ansonsten ist es zu recht einfach, wenn der Sparer seinen Bausparvertrag kündigen möchte. Es genügt ein entsprechendes Schreiben an den Vertragspartner. Dieser wird prüfen, ob sich der Bausparvertrag noch in der Ansparphase befindet. In diesem Fall wird das angesparte Geld ausgezahlt abzüglich eines Diskontbetrages, den die Bank einbehält. Dieser hat eine ähnliche Funktion wie eine Vorfälligkeitsentschädigung und soll den der Bank entgangenen Gewinn ausgleichen. Leider ist es immer mit Verlusten verbunden, wenn man einen Bausparvertrag kündigen möchte. Das betrifft die Zulagen, die in Form einer Wohnungsbauprämie oder der staatlichen Bausparförderung gewährt wurden. Da der Bausparvertrag nicht zweckentsprechend verwendet wurde, werden die Förderungen nicht gezahlt. Das macht sich jedoch bei der Auszahlung eines gekündigten Bausparvertrages nicht direkt bemerkbar, da sämtliche Förderungen erst am Ende der siebenjährigen Laufzeit ausgezahlt werden. So ist dieser Verlust nicht im Portemonnaie zu merken, sondern nur fiktiv vorhanden.
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