Wenn eine Frau schwanger ist, freut sie sich auf ihr Kind. Irgendwann stellt sich sicherlich die Frage, ab wann welches Geld bezogen werden kann. Der Dschungel in Deutschland ist verwirrend. Fragen wie, was ist Mutterschaftsgeld, wie bekomme ich es, etc. tauchen auf.
Wenn eine Frau ein Baby erwartet oder es bereits geboren ist und sie nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern familien- oder privat versichert ist, oder über die Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise das Sozialamt Berechtigungsscheine erhält, spricht vieles dafür, dass sie Mutterschaftsgeld bekommt. Des weiteren spricht für den Bezug von Mutterschaftsgeld, wenn zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung ein Arbeitsverhältnis besteht oder während der Schutzfrist von einem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis gewechselt wird oder das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist nach der Entbindung vom Arbeitgeber mit Zustimmung der zuständigen Behörde aufgelöst wurde.
Kein Mutterschaftsgeld
Wenn das Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen oder wegen Befristung vor Beginn der Schutzfrist endete, bezieht die Frau kein Mutterschaftsgeld. Hausfrauen, Beamtinnen, die keine Nebentätigkeit ausüben, selbstständig Tätige, pflicht- beziehungsweise freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte und Frauen in Elternzeit, die erst nach der Schutzfrist für das erwartende Kind abläuft und die während der Elternzeit nicht teilzeit- oder geringfügig beschäftigt sind, haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Wie wird Mutterschaftsgeld beantragt?
Bei der Mutterschaftsgeldstelle muss ein vollständig ausgefülltes Antragsformular möglichst vor der Entbindung abgegeben werden, genauso wie eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin, die vom Arbeitgeber ausgefüllte, unterschriebene und mit dem Firmenstempel versehene Bescheinigung. Auch eine Geburtsbescheinigung für Mutterschaftshilfe, wenn die Frau privat versichert ist, muss abgegeben werden.
Die Höhe des Mutterschaftsgelds kann sich unterscheiden und nach Prüfung des Antrags erhält die Frau einen Bescheid über die Höhe des Mutterschaftsgelds, der 210 Euro allerdings nicht überschreitet.
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