KfW: Heizungspumpen können mit Förderkrediten finanziert werden
KfW: Heizungspumpen können mit Förderkrediten finanziert werden
Dass die KfW Heizungspumpen mit vergünstigten Krediten finanziert, ist vielen Bauherren nicht bekannt – dabei sind die Konditionen interessant.
Die Kredite der KfW für Heizungspumpen sind nicht auf den ersten Blick ersichtlich, aber es gibt sie dennoch. Immerhin zählt die Heizungspumpe, die in der Fachsprache auch als Wärmepumpe bezeichnet wird, zu den energiesparenden Wärmeerzeugern. Die Geräte funktionieren vom Prinzip her umgekehrt wie ein Kühlschrank: Während Kühlgeräte mit Hilfe eines Kompressors und eines speziellen Hydrauliköls dem Innenraum Wärme entziehen und diese nach außen abgeben, entzieht die Heizungspumpe der Außenluft Wärme und gibt sie nach innen an das Warmwasser oder den Heizungskreislauf ab.
Wenn die KfW Heizungspumpen fördert, bedeutet dies jedoch noch nicht, dass alle Geräte automatisch mit verbilligten Förderkrediten finanziert werden können. Innerhalb des Förderprogramms „Energieeffizient sanieren“ führt die KfW Heizungspumpen mit auf – jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Welche Kriterien die KfW bei Heizungspumpen anlegt
Zunächst einmal gibt die KfW für Heizungspumpen zur dann Kredit, wenn es sich um besonders energieeffiziente Geräte handelt. Dies wird anhand der so genannten „Jahresarbeitszahl“ vom Hersteller technisch dokumentiert. Diese Zahl muss bei Heizungspumpen, die die Wärme aus der Luft ziehen, mindestens 3,7 betragen. Bei Erdwärme-Heizungspumpen muss die Jahresarbeitszahl bei 4,3 liegen.
Dazu kommt die Bedingung, dass die KfW Heizungspumpen nur in Kombination mit einer generellen Sanierung der Heizungsanlage fördert. Wer beispielsweise die Heizung erneuern lässt und in diesem Zug das Brauchwasser mit einer effizienten Heizungspumpe erwärmen lässt, kann diese Investition in seinen Förderantrag mit hineinnehmen. Dabei ist zu beachten, dass der Kreditantrag auf jeden Fall vor dem Kauf der Geräte und vor dem Beauftragen der Handwerker gestellt werden muss. Den bei der KfW gilt die Grundregel: Erst wenn der Kreditantrag genehmigt ist, dürfen die Aufträge erteilt werden.
Weitere Tipps und Informationen über unser Artikelverzeichnis gibt es hier. Die Sitemap listet alle Artikel im 0AM.de Artikelverzeichnis.
Im 0AM.de Artikelverzeichnis werden interessante Projekte im Rahmen eines Artikels vorgestellt, wie hier der Artikel über
`KfW - Heizungspumpen können mit Förderkrediten finanziert werden`, auch Sie können hier Autor werden und einen Artikel veröffentlichen lassen.