Das Gesamtmodell Bausparen gliedert sich in zwei Phasen- der Ansparphase und der Darlehensphase. Bausparen ist im Prinzip ein Zwecksparen, bei dem Kapital angespart wird mit dem Ziel, einen Anspruch auf die Gewährung eines Darlehens zu erwerben. In erster Linie ist das Bausparen darauf ausgerichtet, eine Immobilie zu erwerben, ein Grundstück zu kaufen, eine Wohnung oder ein Haus zu sanieren oder Energiesparmaßnahmen in die Tat umzusetzen.
Zu den Vorteilen des Bausparens zählt unter anderem der vereinbarte Festzins, der über die gesamte Laufzeit des Bausparvertrages garantiert wird. Läuft das Darlehen über einen längeren Zeitraum, erweist sich dieser Festzinsvorteil als Vorteil. Für Bausparer besteht die Möglichkeit, auch mit wenig Eigenkapital in den Genuss des Bausparens zu kommen. Im Gegenzug erhalten die Banken einen Teil des Immobilienwertes, ohne dass der Anleger weiteres Eigenkapital oder Eigentum bereit stellen muss. Zudem kann ein solcher Bausparvertrag an Familienangehörige übertragen werden, sofern dieses liquide sind.
Zusätzlich wird der Bausparer vom Staat für diese Form eines Sparplanes mit Arbeitnehmersparzulagen belohnt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Anleger eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Bei einer Laufzeit von mindestens sieben Jahren lohnt sich das Bausparen für diejenigen, die in den Genuss dieser staatlichen Förderung kommen wollen und dessen Einkommen eine bestimmte Höhe nicht überschreitet. Liegt das Einkommen des Anlegers oberhalb dieser festgesetzten Einkommensgrenzen, erweist sich das Bausparen als eher unattraktiv. Durch die Tilgung des Bauspardarlehens wird der Anleger relativ stark belastet im Vergleich zu anderen Annuitätendarlehen. Als Vorteil gilt jedoch, dass eine frühere Schuldenfreiheit garantiert wird. Deshalb sollten Anleger im Vorfeld entscheiden, welche Form geeigneter für die individuellen Einkommensverhältnisse ist. Eine höhere monatliche Belastung bedeutet zugleich, schneller von der Tilgungsverpflichtung loszukommen.
Als Alternative zum konventionellen Bausparen gilt das Konstantdarlehen, bei dem der Anleger auch einen gleichbleibenden und feststehenden Tilgungssatz zahlt, jedoch nach Ausgabe des Darlehens monatlich eine vorher festgelegte Rate leistet, bis das Darlehen getilgt ist.
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