Umfinanzierungen bestehender Darlehen in der Baufinanzierung
Die günstige Zinsentwicklung der letzten Jahre hat stetig mehr Menschen motiviert, sich mit dem Thema "Umschuldung von Darlehen in bestehenden Baufinanzierungen" auseinanderzusetzen. Welche Möglichkeiten zur Umschuldung hat man eigentlich? Und wie geht so eine Umschuldung vonstatten? (Hypothekenzinsen Vergleich etc.)
Grundsätzlich kann man Baufinanzierungskredite erst in dem Moment umschulden, wo diese aus der Zinsbindungsfrist herausfallen. Um die Finanzierung für das Kreditinstitut berechenbarer zu machen, sind Baufinanzierungskredite in der Regel auf 10-20 Jahre festgelegt. In dieser Zeit, der so genannten Zinsfestschreibungszeit, kann weder der Mandant, noch das Kreditinstitut etwas an dem Zinssatz ändern. Auch eine vorzeitige Kündigung seitens des Kreditnehmers ist eigentlich nicht möglich, lediglich in einigen Härtefällen akzeptiert das Kreditinstitut die vorzeitige Auflösung (gegen eine Gebühr, die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung).
Technisch ist eine Umschuldung eine recht einfache Angelegenheit. Hat man sich für ein neues Kreditinstitut entschieden unterschreibt man diesem eine so genannte "Ablösevollmacht" und der Rest geht automatisch. Die Kreditinstitute werden sich untereinander austauschen. Lediglich der Besuch beim Notar zwecks grundbuchamtlicher Eintragung bleibt dem Mandanten nicht erspart.
In den vergangenen Jahren hat sich ein Trend immer weiter etabliert - das Abschließen einer Anschlussfinanzierung schon vor Ablauf des "alten" Darlehens. Die meisten Kreditinstitute bieten ihren Mandanten an, schon bis zu 3 Jahre vor Ablauf der Zinsbindungsfrist (Hypothekenzins) eine anschließende Baufinanzierung z.B. über den Förderclub Procon abzuschließen und sich somit die aktuellen Zinskonditionen, zuzüglich eines geringen Forward-Aufschlages, zu sichern.
Umschuldungen laufen in der Regel absolut problemlos ab, vorausgesetzt der Mandant macht keine Fehler bei den Angaben gegenüber den Kreditinstituten. Einer der häufigsten Fehler zum Beispiel ist der, dass man vergisst dem neuen Kreditinstitut mitzuteilen, dass noch ein zweites "altes" Kreditinstitut an der Finanzierung beteiligt ist. In diesem Fall könnte es zu Streitigkeiten um die Rangfolge im Grundbuch kommen. Im schlimmsten Fall würde das "neue" Kreditinstitut von der Baufinanzierung sogar zurücktreten.
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