DerPrivatdetektiv, der auch kurz Detektiv oder Privatermittler genannt wird, beschäftigt sich mit der Observation von Personen, Objekten oder Gegenständen sowie mit Recherchen und der Befragung von bestimmten Personen. Dies geschieht zum Zweck der Dokumentation von Erkenntnissen und Beweisen, welche als Beweismaterial vor Gericht eingesetzt werden sollen. Die Bezeichnung „Privatdetektiv“ lautet in angelsächsischen Ländern „private detective“. Sie stellt in diesen Ländern einen Dienstgrad bei der Behörde der Polizei dar.
Der Begriff „Detektiv“ kann aus dem Lateinischen vom Wort „detegere“ abgeleitet werden. Die Übersetzung hierfür lautet „entdecken/aufdecken“. In der heutigen Zeit wird zwischen Privatdetektiven und Wirtschaftsdetektiven unterschieden. Detektive arbeiten entweder auf selbständiger Basis oder als Angestellte in einer Detektei. In Deutschland haben Detektive weder Sonderrechte noch besondere Befugnisse. Es gelten für sie die gleichen Rechte, wie
für den normalen Bürger. Somit gehören sie zu den Gewerbetreibenden. Um eine Hilfe für eine bestimmte Person, im Falle der Beweisnot dieser,gewährleisten zu können, bewegen sich Detektive häufig am Rand der Legalität. Dies ist deshalb so, weil sie Informationen benötigen, die sehr oft nur über Personen eingeholt werden können, welche in irgendeiner Form illegale Geschäfte betreiben oder einen kriminellen Hintergrund haben. Häufig ist es auch erforderlich, ein berechtigtes Interesse nachweisen zu können, um eine legale Beschaffung von Informationen zu erreichen. In der Regel kann dieses Interesse von einem Detektiv allerdings nicht nachgewiesen werden. Auch werden vom Detektiv im Rahmen von Observationen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen. Die Beauftragung erfolgt in der Regel in Form eines Dienstvertrags zwischen Kunde und Detektiv gemäß BGB. Somit ist der Privatermittler nicht verpflichtet erfolgreich zu sein bzw. schuldet dieser dem Kunden keinen Erfolg. Dies ist deshalb so, weil Erfolg nicht garantiert werden kann. In einigen Fällen gilt die Beauftragung eines Detektivs als Alternative zum Hinzuziehen von Polizei oder Staatsanwalt. Sehr oft werden Privatermittler beauftragt, falls der Auftraggeber nicht daran interessiert ist, dass staatliche Institutionen sich der betreffenden Sache annehmen und zunächst nur Erkenntnisse gesammelt werden sollen, um die Sachlage zu bewerten. Es kann dann später noch entschieden werden, ob staatliche Instanzen eingeschaltet werden. Häufig wird ein Detektiv von einem Kunden auch beauftragt, um die offiziellen Ermittlungen zu unterstützen.
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