Gerade für Kinder ist der Winter oft eine Zeit des puren Vergnügens: Klirrend kaltes Wetter mit oftmals strahlendem Sonnenschein lädt zum rodeln und Ski fahren ein. Besonders groß ist das Vergnügen, wenn es dicke Flocken schneit und der Schnee über längere Zeit liegen bleibt. Hinter diesen Temperaturen mit Eis und Schnee verbirgt sich eine Gefahr des Winters.
Auch wenn das Wetter nicht immer mitspielt, lange Winterabende entschädigen Groß und Klein für die oftmals ungemütliche Wetterlage. Gerade in dieser Zeit rücken Familie und Freunde durch gemeinsame Abende näher zusammen. Diese verlängerte Dunkelheit ist die zweite Gefahr des Winters, denn jetzt ist auch die Zeit länger, die wir im Dunkeln im Straßenverkehr verbringen müssen.
An jedem Wintertag werden Autofahrer in der Presse und über das Radio über die Gefahr im Straßenverkehr durch Schnee- und Eisglätte aufmerksam gemacht und Lichttests an Autos beworben werden. Trotz den erfolgten Warnungen und Sicherungsmaßnahmen werden die Gefahren durch kalte Temperaturen und die längere Dunkelheit immer wieder unterschätzt: Im Jahr 2008 geschahen laut dem statistischen Bundesamt mehr als 2 Millionen Unfälle im Straßenverkehr, über 300.000 davon hatten sogar Personenschäden zur Folge.
Häufig gibt es keine Wetter-Warnungen für Fußgänger, dabei sind diese insbesondere in den dunklen Wintermonaten gefährdet. Gründe dafür sind die wegen der Witterung verschlechterten Zustände im Straßenverkehr, die mangelhafte Beleuchtung von einigen Straßen und Fußwegen, sowie die zu dunklen Farben der Kleidung von Fußgängern. Auch unverschuldet und oftmals ohne Einwirkung eines Anderen passieren Unfälle. Solche Unfälle geschehen oft auf Gehwegen, die nicht von Eis und Schnee befreit wurden.
Besonders betroffen sind solche Personen, die die Gefahren dieser Jahreszeit verkennen, oder nicht in geeignetem Maße darauf reagieren können. Besonders gefährdet sind ältere Personen: Laut dem Statistischen Bundesamt waren im Jahre 2006 fast drei Viertel der im Straßenverkehr geschädigten oder getöteten Fußgänger in den Monaten von November bis Januar über 65 Jahre alt.
Um diese traurigen Unfallzahlen zu reduzieren und den Winter nicht nur für Kinder so angenehm und sicher wie möglich zu machen, besteht die Verkehrssicherungspflicht. Uns allen vertraut sind die öffentlichen Winterdienste, die rund um die Uhr öffentliche Straßen und Autobahnen befahrbar machen und halten. Aber auch Privatleute werden hierdurch in die Pflicht genommen: Anwohner, egal ob Eigentümer oder Mieter, müssen bei Schnee- und Eisglätte einen Winterdienst durchführen, oder ein geeignetes Unternehmen damit beauftragen. Dies bedeutet bei Schnee- und Eisglätte, dass Fußwege und Zufahrtsstraßen geräumt und gestreut werden müssen. Durch diesen privaten Einsatz wird das Unfallrisiko erheblich gesenkt.
Weitere Tipps und Informationen über unser Artikelverzeichnis gibt es hier. Die Sitemap listet alle Artikel im 0AM.de Artikelverzeichnis.
Im 0AM.de Artikelverzeichnis werden interessante Projekte im Rahmen eines Artikels vorgestellt, wie hier der Artikel über
`Der Winter und seine Gefahren`, auch Sie können hier Autor werden und einen Artikel veröffentlichen lassen.