Winterdienst - die Schneebeseitigung nach dem Wintereinbruch
In vielen Regionen Deutschlands sorgt ein früher Wintereinbruch bereits im Spätherbst für Schneefall. So romantisch die weiße Winterpracht der Natur auf den einzelnen auch wirken mag, mit dem ersten Schneefall werden Mieter, Hauseigentümer bzw. Vermieter und auch Firmeninhaber mit oftmals als lästig empfundenen Pflichten betraut. Bei Schnee und Glatteis ergibt sich aus einer allgemein gültigen Verkehrssicherungspflicht, dass Zuwege und Bürgersteige gestreut und vom Schnee frei geräumt werden müssen. Folglich resultiert hieraus die Pflicht zum Winterdienst und zur Schneebeseitigung. Diese Vorschrift beinhaltet bestimmte Einzelpflichten, die in den Wintermonaten vom Vermieter, vom Mieter oder Unternehmensmanager unbedingt erfüllt werden müssen.
Im Hinblick auf öffentliche Gehwege obliegt die Pflicht, für schnee- und eisfreie Straßen und Wege zu sorgen, zuallererst den jeweiligen Gemeinden. Diese greifen aber vielerorts auf sämtliche gesetzliche Möglichkeiten zurück, mit denen sich diese Verpflichtung auf die Straßenanlieger abwälzen lässt. Der Vermieter bzw. Firmeninhaber muss daher prinzipiell dafür Sorge tragen, dass bei Schnee- und Eisglätte sämtliche zum (Firmen-) Grundstück gehörenden Wege, Hauszugänge oder Parkplätze risikofrei begehbar sind. Dieser Grundsatz lässt sich auch auf angrenzende öffentliche Bürgersteige anwenden. Der Vermieter haftet in Wohnanlagen generell für die sichere Begehbarkeit seines Grundstücks und der an das Grundstück angrenzenden Gehwege. Allerdings kann der Vermieter im Mietvertrag auch ausdrücklich die Übertragung der Winterpflichten auf die Mieter regeln lassen. Dann können diese die mit Winterdienst und Schneebeseitigung verbundenen Aufgaben übernehmen und beispielsweise Sand, Granulat oder spezielles Streusalz streuen und Schnee schippen. Hierzu bedarf es jedoch des Aushangs eines systematischen Reinigungsplans im Hausflur.
Auch müssen zum Streuen ausreichend Granulat oder Sand sowie für die Schneebeseitigung geeignete Geräte (z.B. Schneebesen und Schneeschieber) zur Verfügung stehen. Mieter, die in Urlaub sind, müssen für diese Zeit für Ersatz sorgen, was bei Mietverhältnissen oft als gravierender Nachteil empfunden wird. Eine weit verbreitete Alternative besteht darin, dass der Vermieter ein externes Dienstleistungsunternehmen mit dem bei Mietern und Vermietern unbeliebten Winterdienst – und insbesondere mit der Schneebeseitigung – beauftragt und die Kosten dafür auf die Mieter umlegt bzw. unter den Mietern aufteilt. Zahlreiche Schneebeseitigungsfirmen sind mittlerweile auf die Schnee- und Eisglättebekämpfung hochspezialisiert. Sie befreien Gehwege, Hauszugänge, Anfahrtswege, Bushaltestellen, Müllplätze, Hydranten, sowie öffentliche und private Wege von Eis und Schnee. Hierbei richten sie sich exakt nach den gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes. Nicht nur private Auftraggeber zählen zu ihren zufriedenen Kunden, sondern auch die Inhaber und Unternehmensmanager von Firmen, Kaufhäuser, Haus- und Grundstücksverwaltungen oder Hotels. Sollte es dennoch wegen Schnee oder Eis tatsächlich einmal zu einem Unfall auf dem Gehsteig kommen, muss dann nicht der Hauseigentümer oder Firmeninhaber dafür haften, sondern stets derjenige, der zum fraglichen Zeitpunkt an der Reihe war bzw. mit Winterdienst und Schneebeseitigung extern beauftragt war. Gerade bei größeren Firmen, die von einer hohen Frequenz von Firmenkunden und Mitarbeitern profitieren, ist eine externe Beauftragung im Hinblick auf Winterdienst und Schneebeseitigung unter rechtlichen Aspekten (Schadenshaftung bei Unfällen) unbedingt anzuraten. Denn bei potenziellen Unfällen haftet dann nicht der Firmeninhaber, sondern das speziell mit dieser Aufgabe betraute externe Dienstleistungsunternehmen.
Weitere Tipps und Informationen über unser Artikelverzeichnis gibt es hier. Die Sitemap listet alle Artikel im 0AM.de Artikelverzeichnis.
Im 0AM.de Artikelverzeichnis werden interessante Projekte im Rahmen eines Artikels vorgestellt, wie hier der Artikel über
`Winterdienst - die Schneebeseitigung nach dem Wintereinbruch`, auch Sie können hier Autor werden und einen Artikel veröffentlichen lassen.