Die eigenen vier Wände rücken wieder näher. Das neue Eigenheimrentengesetz wird auf dem Weg gebracht. Die Bundesregierung wird voraussichtlich noch vor der Sommerpause das Gesetz verabschieden. Fest steht jetzt schon, dass es rückwirkend zum 1. Januar 2008 an gilt.
Durch die Abschaffung der Eigenheimzulage im Jahr 2006 ist die Finanzierung einer eigenen Immobilie ein wichtiger Schritt für die Altersvorsorgung. Nicht zuletzt sprachen sich die Landesbausparkassen positiv darüber aus, mit den Worten, dass die Förderung von Wohneigentum eines der größten Säulen der Alterssicherung sei. Allerding erhält nicht jeder die staatliche Förderung. Die Eigenheimrente bekommen alle die gesetzlich rentenversichert sind. Ausgenommen sind Ärzte, Architekten in verschiedenen Versicherungsgruppen wie auch Selbstständige.
Die Höhe der Förderung, wer jährlich 4 % seines versteuerten Einkommens anspart bekommt eine Grundzulage von 154 Euro, ein Ehepartner bekommt bei einen Eigenständigen Vertrag genauso viel, jedes Kind 185 Euro bzw. ist das Kind erst im Jahr 2008 geboren erhält es satte 300 Euro. Maximal wird jedoch bis 2.100 Euro gefördet. Die Riester Förderung lohnt sich besonders für Familien mit Kindern, demnach kann das angesammelte Geld aus dem Riester-Vertrag entnommen werden um schneller in die eigenen vier Wände umziehen zu können. Selbst die Tilgung von Darlehen wird direkt gefördert.
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