Lohnsteuerhilfevereine unterstützen Arbeitnehmer/innen bei der Erstellung der Steuererklärung
Der Lohnsteuerhilfeverein ist ein Verein, der auf Bundesebene agiert und zahlreichen Arbeitnehmern/innen eine individuelle Beratung, sowie Hilfe und Unterstützung bei der Erstellung der Steuererklärung anbietet. Der Lohnsteuerhilfeverein verfolgt das Ziel, Privatpersonen durch eine fehlerfreie Steuererklärung das Einsparen von Steuern zu ermöglichen, sowie eine Herabsenkung der Steuergelder anzustreben. Diese Beratung und Unterstützung kann jedoch nur bei einer Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch genommen werden.
Die Steuererklärung ist auch unter dem Begriff Lohnsteuerjahresausgleich bekannt. Die Erstellung einer Steuererklärung ist von großem Nutzen, denn meist besteht zwischen der vorab berechneten Steuerzahllast und der tatsächlichen Steuerzahllast eine Differenz, die nachträglich ausgezahlt wird. Wichtig dafür ist, dass die Steuererklärung fehlerfrei und vollständig beim Finanzamt eingereicht wird, denn nur so besteht Anspruch auf die Zurückzahlung der Differenz der Steuerlast. Hier kommt der Lohnsteuerhilfeverein ins Spiel, denn dieser bietet all seinen Mitgliedern die Möglichkeit eines individuellen Gespräches, sowie Unterstützung bei der Erstellung der Steuererklärung. Durch eine einmalige Aufnahmegebühr von zwölf Euro, sowie einem jährlichen Mitgliedsbeitrag, der sich nach der Bemessungsgrundlage in unterschiedliche Preisklassen staffelt, können alle angebotenen Leistungen des Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch genommen werden.
Lohnsteuerhilfeverein und seine Leistungen
Wie bereits erwähnt ist der Lohnsteuerhilfeverein auf bundesweiter Ebene tätig und ermöglicht durch seine preiswerten und vielfältigen Leistungen rund um die Steuererklärung, dass Arbeitnehmer/innen mehr Zeit für sich und ihre Familien haben, statt diese in die Erstellung der Steuererklärung zu investieren. Leistungen, die vom Lohnsteuerhilfeverein angeboten werden, sind beispielsweise die individuelle und optimale Beratung, die Vorabberechnung der Steuererstattung, das Erstellen der Steuererklärung und die Überprüfung des Steuerbescheids.
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