Sonderabfälle und das neue elektronisches Nachweisverfahren
Als Sonderabfälle werden Stoffe bezeichnet, die schon in geringfügiger Menge großen Schaden nicht nur in der Umwelt, sondern auch, sollten sie dorthin gelangen, in den normalen Abfallkreisläufen erzeugen. Diese Art von Abfällen entstehen in großen Mengen in betrieblichen Anlange zum Beispiel bei der Produktion von Batterien (Säuren, Laugen, Ammoniaklösungen), in Laboren in Form von festen und flüssigen Chemikalien (zB. Quecksilber) oder auch in der Automobilindustrie beispielsweise durch alte Ölfilter oder flüssige Farben.
Neben der Industrie ist es aber, leider oft ungeahnt, der Endverbraucher der große Mengen von Sonderabfällen in den falschen Entsorgungskreislauf bringt. So landen vor allem in den landwirtschaftlichen Betrieben häufig Schädlings- und Unkrautvernichtungsmittelreste nicht bei den Sonderabfällen sondern im privaten Hausmüll. Aber auch weder industriell noch landwirtschaftlich betroffene Haushalte produzieren eine große Menge von Sonderabfällen in Form von verschiedenen Reinigungsmitteln, Halogen- und Energiesparlampen, nicht völlig gelehrten Spraydosen, Lösungsmitteln aller Art sowie pflanzlichen oder mineralischen Fette/Öle und vor allen Dingen Kleinbatterien.
Dabei sind jene Produkte die als Sonderabfälle entsorgt werden müssen stets dafür gekennzeichnet, häufig mit einem viereckigen orangefarbenen Gefahrenzeichen und ergänzenden Information wie "ätzend" oder "reizt die Haut". Für die privaten Haushalte ist die Entsorgung gefährlicher Anfälle dabei schnell, einfach und sogar kostenlos zu erledigen. So muss der Abfall nur getrennt gesammelt werden und schließlich zur Sonderabfallannahmestelle des jeweilig zuständigen Bezirkes gebracht werden. In vielen Bundesländern ist inzwischen auch eine mobile Annahmestelle eingerichtet die mehrmals jährlich in viele Orts- und Stadtteilen unterwegs ist um haushaltsübliche Mengen von Sonderabfällen ebenfalls kostenlos entgegen zu nehmen.
Bei größeren Mengen von Sonderabfällen zum Beispiel aus industriellen Betrieben war es bisher zwingend erforderlich einen sogenannten Begleitschein in Papierform mitzuführen und auf Verlangen vorzeigen zu können. Mit der Veröffentlichung der neuen Nachweisverordnung des Bundestages vom 20.10.2006 wurde das Ende dieses "Papierbegleitscheines" beschlossen und der Grundstein für ein elektronisches Nachweisverfahren gelegt. Damit sollen in Zukunft Entsorgungsnachweise und Abfallbegleitscheine auch elektronisch signiert werden. So erhält jeder Mitarbeiter im Rahmen des neuen Verfahrens eine eigene Signaturkarte die, wie eine schriftliche Unterschrift, an die Person selbst und nicht an die Firme gebunden ist.
Seit dem 01.02.2007 ist es nun möglich das sogenannte eANV auf freiwilliger Basis zu nutzen und ab dem 01.04.2010 ist dieses neue Nachweisverfahren bindend für alle Transporte. Dieses neue Verfahren soll vor allem den Austausch von Nachweisdaten zwischen Transporteuren und den Behörden, zwischen Transportunternehmen untereinander und zu guter letzt auch zwischen den Behörden selbst erleichtern.
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